Straßenbeiträge – Resolution für eine gesetzliche Neuregelung

Straßenbeiträge – Resolution für eine gesetzliche Neuregelung

Rede von Christian Sarges zur Resolution von SPD, FW, Bündnis 90/Die Grünen und
den Anträgen der FDP und Linken, die Straßenbeiträge abschaffen zu wollen.

  1. März 2018

 

Es ist ja einfach für die FDP, im Landtag zu fordern, den Erhebungszwang von Straßenbeiträgen aufzugeben, um – so die Partei – die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Damit solle – so die FDP – den Bürgen die Sorgen genommen werde. Die Kommunen bekämen ihre die Freiheit der Entscheidung zurück und könnten so besser auf die Bedürfnisse der Bürger vor Ort eingehen.

Das hört sich an wie ein Rundum-Sorglos Packet.

Das wurde ja auch von der FDP beim politischen Aschermittwochstreffen dem WNZ Leser suggeriert, als hätte der ehemalige Kämmerer der Stadt, Wolfram Dette, die Kosten für die Anlieger nach Gutsherrenart gestalten können.

Unser Bauamt macht sich strafbar, wenn es sich nicht an die geltende Satzung hält und es ist bestrebt die Kosten gering zu halten, weil die Stadt anteilig selber zahlen muss. Und die FDP verrät uns leider nicht, wie sie alle Beteiligten glücklich machen will und wer die neuen Straßen und Kanäle zu zahlen hat.

Und wenn die Partei, die Linke, die völlige Abschaffung der Anliegergebühr fordert, muss zuvor geklärt werden, wie die künftige Finanzierung aussieht, ohne die Kommunen zusätzlich zu belasten.

Die Resolution der Koalitionsfraktionen SPD-FWG-GRÜNE hat vier wichtige Botschaften.

  1. Es soll nicht Ermessenssache der Kommune sein, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden.
  2. Straßenausbaubeträge sollten nur abgeschafft werden, wenn die Finanzierung aus anderen Töpfen gesichert ist. (Konnexitätsprinzip; der Volksmund sagt dazu: „Wer bestellt, bezahlt.“
  3. dürfen die „Altanlieger“, die in den zurückliegenden Zeiten Beiträge gezahlt haben, bei einer neuen Regelung nicht übergangen werden.
  4. Auch plädieren wir Antragsteller der Resolution dafür,

–dass die bisher fünf-Jährigen Ratenzahlung verlängert werden können.

–die Zinsen für die Stundung den allgemein Kreditkonditionen angepasst werden

–und es möglich wird, staatliche Förderungen nicht ausschließlich auf den kommunalen Finanzierungsanteil einer Maßnahme anzurechnen, sondern gleichermaßen auch auf den von den Anliegern zu finanzierenden Anteil.

 

Wir GRÜNE werben für die Unterstützung dieser Resolution.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel