Wer ist wahlberechtigt?

Wer darf wählen bei der Bundestagswahl?
Für die Bundestagswahl sind alle Deutschen Staatbürger:innen wahlberechtigt,

  • die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jede:r Wahlberechtige erhält einen Brief von ihrer/seiner Gemeindeverwaltung mit den Wahlunterlagen. Darin kann man auch die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wer darf wählen, wenn er oder sie kein:e deutsche Staatsbürger:in ist?
Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen Bürger:innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leider nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hängt mit dem Wahlrecht zusammen. Zur Kommunalwahl gibt es aber die Möglichkeit zur Wahl eines Ausländerbeirats.

 

Auf den folgenden Seiten informieren wir Dich über die Bundestagswahl:

Wer ist wahlberechtigt?

Du hast noch nie gewählt? Infos für Erstwählende

Lieber auf Nummer sicher? Briefwahl

Wählen – Erststimme, Zweitstimme

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