Rückblick: Letzte Stadtverordnentenversammlung (August)

(fraktion) Wir blicken auf eine spannende Sitzung am 26. August 2026 im Stadtverordnetenversammlung zurück.

Kennst Du den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“?

So haben wir uns in der letzten Stadtverordnetensitzung gefühlt. 

Stadtverordnetenvorsteher Herr Schäfer (CDU) wollte den Abberufungsantrag von Andrea Biermann wegen rechtlicher Unsicherheit aufheben lassen. Das wurde auch so beschlossen.

Und dann haben CDU und SPD den Antrag auf Abberufung wieder gestellt. Unsere Fraktionsvorsitzende Carmen Zühlsdorf-Michel hat wie beim letzten Mal den Antrag abgelehnt. Die Begründung der Regierung überzeugt uns immer noch nicht.

Es lagen zwei Änderungen zu Flächennutzungsplänen vor: einmal im Westend und in Garbenheim „Am Spies“. Wir finden hier wird mit zweierlei Maß gemessen und fordern gleiche Klimaschutz-Standards für alle.

Guter Hitzeschutz sollte uns wichtig sein. Uns geht der Antrag der Linken hier nicht weit genug.

Wir wollen weiterhin unnötiges Tierleid verhindern und fordern: Katzenschutzverordnung wie schon in anderen Städten wie Herborn und Haiger.

Wir sind stolz auf unsere Stadtbibliothek. Sie hat sich zum „Wohnzimmer“ unserer Stadt entwickelt. Jetzt soll ein neues Konzept entwickelt werden. Wir sind gespannt!

Tagesordnung

Top 5: Antrag auf Abberufung von StRin Biermann gemäß § 76 HGO – Aufhebung des Beschlusses der StvV vom 16.06.2026

Rede: Carmen Zühlsdorf-Michel

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren

Vor uns liegt ein Beschluss-Antrag, den Beschluss aus der letzten StVV vom 16.06.2026 zur Abwahl von Stadträtin Andrea Biermann wieder aufzuheben.

Dem stimmen wir uneingeschränkt zu.

Über die fachlichen und persönlichen Qualitäten von Andrea Biermann habe ich bereits gesprochen, ich muss mich da nicht wiederholen.

Die Abstimmung selber beinhaltete Formfehler und ich rechne es dem StVVorsteher Christoph Schäfer hoch an, dass er von sich aus die Abstimmung aufheben lässt. Vielen Dank dafür.

Nun also wird die 1. Abstimmung zur Abwahl erneut angestrebt. Unsere Meinung hat sich dahingehend nicht geändert. Das verwundert wohl nicht.

Es bleibt aber anzumerken, dass das Prozedere u.a. auf der Anordnung des RP beruht. Ich erinnere daran, dass wir Grünen die kommissarische Weiterführung des Deszernats bis zur Kommunalwahl durch den gewählten Dezernenten bevorzugt hätten, sodass bei wechselnden Mehrheiten– wie geschehen eine Neuwahl hätte stattfinden sollen.

Nun haben wir eine Dezernentin die bis 2031 gewählt wurde – für ein knappes Jahr. Sie bringt ihre Erfahrung als Umweltdezernentin im Lahn-Dill-Kreis mit, sie hat sich eingearbeitet, sie findet hohe Anerkennung in der Verwaltung und auch in der Öffentlichkeit, kurz – sie macht einen guten Job. Dafür wird sie auch gut bezahlt. Aber sie wird darüber hinaus auch weiterbezahlt, wenn sie bereits abgewählt sein wird.

Die Abwahl wird die Stadt mit rund einer halben Mio belasten. Das sind Mittel, die woanders gebraucht werden und sinnvoller eingesetzt werden könnten. Das alles ist legal und korrekt. Und doch überflüssig.

Mit der Abberufung von Andrea Biermann geht eine Neuwahl einher. Also werden wir die nächsten sechs Jahre doppelte Ausgaben zu verzeichnen haben.

Dass die CDU die Ab- und Neuwahl anstrengt, ist sicherlich noch nachvollziehbar. Sie möchte ihre Stimmenmehrheit auch im Personal gespiegelt sehen.

Aber dass die SPD das so mitmacht, ohne sich im Geringsten zu erklären, verwundert uns doch. Sie hat letztes Jahr Andrea Biermann mitgewählt und seither – zumindest bis zum Zeitpunkt der Einigung mit der CDU – immer auf ihre gute Arbeit verwiesen. Aber ohne ein Wort des Bedauerns, der Richtigstellung oder der Begründung wird die Abwahl von der SPD mitgetragen.

Hier hätten wir doch etwas mehr erwartet.

Zumindest kann die KOA aus CDU und SPD in den nächsten Jahren jeden HH-Antrag, der nicht aus den eigenen Reihen kommt abwehren mit dem Argument, wir seien knapp bei Kasse. Wie praktisch.

Wir lehnen den Abwahlantrag natürlich wieder ab und beantragen auch wieder namentliche Abstimmung.

Top 6: Antrag auf Abberufung von Stadträtin Biermann gemäß § 76 HGO

Rede: Carmen Zühlsdorf-Michel

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren

heute entscheiden wir nicht nur über eine Person. Wir entscheiden darüber, wie wir in Wetzlar mit Verantwortung, Leistung und Vertrauen umgehen.

Andrea Biermann hat ihr Amt als Umweltdezernentin in einer Zeit übernommen, in der unsere Stadt vor großen Herausforderungen steht. Die Umsetzung des Altstadtrahmenplans, die kommunale Wärmeplanung, Klimaanpassung, nachhaltige Stadtentwicklung – all das sind langfristige Aufgaben, die Fachkompetenz, Engagement und Kontinuität erfordern.

Doch bei der Bewertung ihrer Arbeit dürfen wir einen entscheidenden Punkt nicht übersehen: Andrea Biermann genießt hohe Wertschätzung – sowohl bei vielen Bürgerinnen und Bürgern als auch innerhalb der Stadtverwaltung.

Wer mit den Menschen spricht, die sich für die Entwicklung unserer Stadt engagieren, hört immer wieder, dass sie als kompetent, ansprechbar und lösungsorientiert wahrgenommen wird.

Sie sucht den Dialog, hört zu und bringt unterschiedliche Interessen zusammen. Gerade in Zeiten, in denen Politik oft als abgehoben empfunden wird, ist das ein großer Wert.

Ebenso wichtig ist die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Eine Dezernentin kann ihre Aufgaben nur erfolgreich erfüllen, wenn sie das Vertrauen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzt. Andrea Biermann hat sich das Vertrauen in kurzer Zeit erarbeitet. Sie wird als verlässliche Ansprechpartnerin geschätzt, die respektvoll mit den Beschäftigten umgeht und die Expertise der Fachämter ernst nimmt.

Eine gut funktionierende Verwaltung ist kein Selbstläufer. Sie lebt von Vertrauen, gegenseitigem Respekt und einer klaren gemeinsamen Zielsetzung. Wer eine Führungskraft abberuft, die in der Verwaltung anerkannt ist und konstruktiv mit den Beschäftigten zusammenarbeitet, sollte dafür sehr gewichtige Gründe vorweisen können.

Hinzu kommt: die begonnenen Projekte brauchen Kontinuität. Die kommunale Wärmeplanung steht vor der nächsten Umsetzungsphase. Der Altstadtrahmenplan soll mit Leben gefüllt werden. Diese Vorhaben betreffen die Zukunft unserer Stadt für viele Jahre. Ein personeller Bruch mitten in diesen Prozessen schafft Unsicherheit und kostet wertvolle Zeit.

Es wird argumentiert, eine Neuwahl ermögliche die Abbildung neuer politischer Mehrheiten. Das mag formal richtig sein. Aber die Frage ist doch: Reicht das allein als Begründung für die Abwahl einer Dezernentin aus?

Dezernentinnen und Dezernenten werden bewusst für eine feste Amtszeit gewählt. Dieses System soll sicherstellen, dass wichtige Verwaltungsaufgaben unabhängig von kurzfristigen Verschiebungen verlässlich erfüllt werden können. Die Verwaltung braucht Stabilität und Planungssicherheit.

Neue Mehrheiten haben selbstverständlich das Recht, eigene politische Schwerpunkte zu setzen. Sie haben die Möglichkeit, Anträge einzubringen, Beschlüsse zu fassen und die Entwicklung der Stadt zu gestalten. Aber die bloße Existenz einer neuen Mehrheit ist noch kein Beleg dafür, dass die Amtsinhaberin ihre Aufgaben nicht erfüllt oder das Vertrauen der Stadtgesellschaft verloren hätte.

Im Gegenteil: Andrea Biermann wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern geschätzt, genießt Anerkennung in der Verwaltung und arbeitet an zentralen Zukunftsprojekten. Wer eine solche Amtsinhaberin allein deshalb ablösen möchte, weil sich politische Mehrheiten verändert haben, sendet das Signal aus, dass Leistung und Kompetenz hinter parteipolitischen Erwägungen zurückstehen.

Die entscheidende Frage sollte daher nicht lauten: „Gibt es neue Mehrheiten?“, sondern

„Hat Andrea Biermann ihre Aufgaben zum Wohle der Stadt erfüllt?“ Wer diese Frage ehrlich beantwortet, wird feststellen, dass es keinen sachlichen Grund für eine Abwahl gibt.

Wir lehnen den Abwahlantrag ab.

Top 17- 21: Bauleitplanung – Westend und “Am Spies” (Garbenheim)

Rede: Dieter Winkelmann

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren,

ich möchte bei dieser Bauleitplanung einen Punkt ansprechen, der beim Vergleich zweier aktueller Projekte besonders auffällt.

Schauen wir zunächst auf das Bauprojekt „Am Spies“.

Hier geht es um ein städtisches Bauprojekt, unter anderem für die Feuerwehr. Und hier macht die Stadt klare ökologische Vorgaben:

Flache und flach geneigte Dächer sollen extensiv begrünt und dauerhaft unterhalten werden. Die Begrünung soll auch in Verbindung mit Photovoltaikanlagen erhalten bleiben. Zusätzlich sollen mindestens 25 Prozent der Dachflächen für Photovoltaik oder Solarthermie genutzt werden.

Das finden wir richtig.

Aber dann schauen wir auf das Westend.

Hier haben wir es mit einem privaten Investor und einem großen Wohn-, Gewerbe- und Einzelhandelsprojekt zu tun.

Und plötzlich finden wir diese Konsequenz nicht mehr in gleicher Weise.

Dabei sprechen die eigenen Planungsgrundlagen auch für das Westend von Dachbegrünung, Solarenergie, Fassadenbegrünung, Entsiegelung, Regenwasserrückhaltung und Klimaanpassung.

Deshalb stellt sich für mich eine ganz einfache Frage:

Gelten für die Stadt Wetzlar strengere Klimaschutzstandards als für einen privaten Investor?

Das kann doch nicht unser Maßstab sein.

Wenn wir bei unserem eigenen städtischen Bauprojekt „Am Spies“ sagen: Dachbegrünung ist notwendig und mindestens 25 Prozent der Dachflächen sollen für Solarenergie genutzt werden – dann müssen wir erklären, warum wir bei einem privaten Großprojekt im Westend nicht mindestens vergleichbare Anforderungen stellen.

Gerade dort haben wir große Dachflächen, große Parkplatzflächen und einen erheblichen Versiegelungsgrad.

Das sind ideale Voraussetzungen für Photovoltaik, Gründächer, Fassadenbegrünung, Regenwasserrückhaltung und auch für die Überdachung von Parkplätzen mit Photovoltaik.

Und noch etwas:

Die Planungsgeschichte des Westends reicht bis in die 1990er-Jahre zurück. Der Aufstellungsbeschluss stammt aus 1992, Offenlagen gab es 1995, 2001 und 2003. Rechtskräftig wurde dieser damalige Bebauungsplan nicht.

Aber wir entscheiden heute im Jahr 2026.

Deshalb müssen für die jetzige Planung auch die Anforderungen des Jahres 2026 gelten.

Für mich ist der entscheidende Grundsatz:

Die ökologischen Anforderungen unserer Stadt dürfen nicht davon abhängen, wem das Grundstück gehört oder wer das Gebäude errichtet.

Wenn Dachbegrünung und eine konkrete Solarquote bei einem städtischen Projekt richtig sind, dann sind sie nicht plötzlich falsch, nur weil auf der anderen Seite ein privater Investor steht.

Deshalb möchte ich von der Verwaltung wissen:

Warum setzen wir beim Westend nicht mindestens vergleichbare Standards für Photovoltaik und Dachbegrünung fest wie bei unserem eigenen städtischen Projekt „Am Spies“?

Und wenn es dafür rechtliche oder planerische Gründe gibt, dann sollten diese heute konkret benannt werden.

Denn eines sollte selbstverständlich sein:

Für die Stadt und für private Investoren müssen beim Klimaschutz die gleichen Maßstäbe gelten.

Top 25: Wärme- und Klimaschutz bei städtischen Baumaßnahmen

Rede: Marten Ringsdorf

Lieber sehr geehrter Stadtverordnetenvorsteher,

Liebe Stadtverordneten der demokratischen Fraktionen,


Immerhin spricht hier eine Fraktion, außer uns Grünen über das Thema Klimaschutz. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke spricht ein Thema an, das wir täglich spüren:


Den rasanten Veränderungsprozess des menschengemachten Klimawandels direkt hier in Wetzlar. Extreme Hitze, trockene Böden, nicht ausreichend Niederschlag, Brände und Ernteausfälle, dabei nicht zu vergessen den Tornado, der durch Münchholzhausen fegte und viele Gebäude dieses Stadtteils beschädigte. Auf diese Wetterextreme ist die Stadt bei weitem mit ihrer Infrastruktur noch nicht angepasst und zukunftssicher gestaltet worden.


Das wir Wärme- und Klimaschutz bei allen öffentlichen Baumaßnahmen – insbesondere in unserer Innen- und Altstadt – priorisieren müssen, steht außer Frage, das zeigt auch die Stadtklimaanalyse. Die Kritik an der Gestaltung der „Lahngärten“ als „Pflasterstrand“ zeigt deutlich: Wir dürfen Klimaanpassung nicht als dekoratives Beiwerk verstehen, sondern müssen sie ins Zentrum der Planung stellen. Dazu gibt es viele Konzepte, wie zum Beispiel das Konzept einer Schwammstadt, die deutliche Entsiegelung vorsieht, damit Regenwasser nicht nur in die Kanalisation abfließt und dabei das Risiko einer Überschwemmung reduziert wird.


Wir GRÜNE stimmen diesem Antrag daher grundsätzlich zu, müssen jedoch feststellen und sagen auch:


Die bloße Aufforderung, Klimaschutz „in besonderer Weise zu beachten“, ist zu unkonkret, sie ist eine Absichtserklärung, aber noch kein Fahrplan. Damit aus diesem Beschluss echte Ergebnisse werden, müssen wir ihn mit konkreten, messbaren Vorgaben und bereits existierenden Strategien verknüpfen. Wir brauchen daher verbindliche Standards, damit ökologische Baumaßnahmen nicht mehr dem Zufall überlassen werden.


Wir fordern daher, dass die Umsetzung dieses Antrags an folgenden Punkten ausgerichtet wird:


• Vorbildfunktion der öffentlichen Hand: Jede neu gebaute städtische Liegenschaft muss automatisch mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden; dies gilt ebenso für Sanierungen bestehender Dächer.


• Konsequente energetische Sanierung: Wir müssen uns an den Zielen orientieren, die auch auf Landesebene gefordert werden, wie eine steigende Sanierungsquote für den Bestandsbau, um Energieeinsparpotenziale effektiv zu nutzen.

• Versiegelung stoppen und Boden schützen: Klimaschutz bedeutet auch Bodenschutz. Wetzlar wurde bereits für sein Bodenschutzkonzept ausgezeichnet. Wir müssen sicherstellen, dass Flächen nicht unnötig versiegelt werden, da Böden essenziell für die Speicherung von Kohlenstoff und Niederschlägen sind.


• Integration in die Gesamtplanung: Die Maßnahmen dürfen keine Einzelfälle sein. Sie müssen zwingend mit dem am 20.02.2026 beschlossenen „Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept 2035“ sowie der Kommunalen Wärmeplanung verzahnt werden.


Lassen Sie uns diesen Antrag nicht nur beschließen, sondern ihn als Startschuss für eine verbindliche, klimagerechte Stadtentwicklung nutzen. Wir brauchen keine „Pflasterstrände“, sondern eine Stadt, die durch echte Entsiegelung, strategische Begrünung, von Fassaden und Dächern, und erneuerbare Energien zukunftsfähig wird.


Vielen Dank

Top 27: Einführung einer Katzenschutzverordnung

Rede: Petra Strehlau

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir stehen hier vor einer Herausforderung, die oft übersehen wird, aber ein massives Tierschutzproblem in unserer Stadt darstellt: die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Katzen. Überfüllte Tierheime, Presse vom 31.07.: „Tierheim Wetzlar erneut am Limit….“, und das Leid nicht versorgter Straßenkatzen sind die direkte Folge einer mangelnden Verantwortung im privaten Bereich. Wir können nicht länger wegsehen, während Tiere unter prekären Bedingungen leben, nur weil es an klaren Regeln und einer konsequenten Umsetzung mangelt. Eine Katze wirft 2 x im Jahr 3 – 6 Junge!

Der Tierschutz ist in Deutschland seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert. In Artikel 20a GG heißt es, dass der Staat unter anderem die Tiere schützen soll. Damit ist der Tierschutz nicht mehr nur eine Frage des individuellen Mitgefühls oder lokaler Satzungen, sondern ein verfassungsrechtlicher Auftrag, den wir mit diesem Antrag auf kommunaler Ebene konkret umsetzen wollen.

Unser Antrag sieht daher eine kommunale Satzung vor, die drei zentrale Säulen umfasst:

*       Eine Kastrationspflicht, um den Zuwachs an herrenlosen bzw. streunenden Tieren nachhaltig zu stoppen.

*       Eine Kennzeichnungspflicht (z. B. per Mikrochip), um die Identifizierung zu ermöglichen.

*       Eine Registrierungspflicht, um die Rückführungsquote zu erhöhen und Halter in die Pflicht zu nehmen.

Ein wesentlicher Punkt dieses Antrags ist die soziale Komponente. Tierschutz darf kein Privileg für Menschen mit hohem Einkommen sein. Deshalb fordern wir ein begleitendes Förderprogramm, das Geringverdiener und Menschen in prekären Lebenssituationen, z. B. Inhaber der Wetzlar Card, finanziell bei den Kosten für Kastration und Kennzeichnung unterstützt. Nur so stellen wir sicher, dass die Maßnahme effektiv greift und niemanden überfordert.

Wir verbinden hier den Schutz der Tiere mit sozialer Verantwortung. Es ist ein notwendiger Schritt, um das Leid der Tiere zu minimieren und eine nachhaltige Lösung für unsere Stadt zu schaffen. Herborn und Haiger, unsere Nachbarstädte, haben es auch, wie so viele in Hessen, sogar mit CDU-Beteiligung, geschafft.

Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen.

Top 29.4: Jahresbericht der Stadtbibliothek 2025

Rede: Petra Strehlau

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen

wenn wir uns den Jahresbericht 2025 der Stadtbibliothek ansehen, dann wird eines sofort deutlich: Unsere Bibliothek ist längst kein reiner „Bücherverleih“ mehr. Sie ist das lebendige Wohnzimmer unserer Stadt, ein Ort der Begegnung und – was mir besonders am Herzen liegt – ein unverzichtbarer Raum für Bildungsgerechtigkeit und soziale Teilhabe in Wetzlar.

Die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache: Über 123.000 Besuche im Jahr 2025! Das ist ein kontinuierlicher Aufwärtstrend, der zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Angebot nicht nur nutzen, sondern schätzen. Dass die Entleihungen trotz Baumaßnahmen auf fast 270.000 gestiegen sind, beweist die enorme Resilienz und Attraktivität unseres Kulturhauses.

Besonders aus grüner Sicht möchte ich einige Highlights hervorheben, die zeigen, wie eine moderne Bibliothek als Impulsgeber für eine nachhaltige und offene Stadtgesellschaft wirkt:

  1. Nachhaltigkeit und Naturerlebnis.

Die Saatgutbibliothek ist ein wunderbares Beispiel dafür, wie wir ökologisches Wissen bewahren und praktisches Gärtnern fördern. Dass hier Kooperationen mit lokalen Akteur*innen wie dem „Jungen Gemüse“ entstehen, zeigt, dass die Bibliothek ein Knotenpunkt für eine grüne Transformation im Alltag ist.

2. Chancengleichheit und digitale Teilhabe.

Mit der neuen „TechnoThek“ und den Robotik-Angeboten setzen wir ein starkes Zeichen für die MINT-Bildung. Wir ermöglichen Kindern und Jugendlichen – unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund – den Zugang zu Technik und Forschung. Gleichzeitig sehen wir bei den e-Medien einen Anteil von 40 %, was uns zeigt: Der digitale Wandel ist voll im Gange. Hier müssen wir künftig unterstützen, um die Bestände weiter auszubauen und niemanden abzuhängen.

3. Soziale Inklusion.

Die Bibliothek ist ein „offenes Haus für alle“. Das zeigt sich eindrucksvoll im mobilen Bücherdienst für Seniorenresidenzen und in der Kooperation mit dem Lahn-Dill-Kreis, durch die im Café Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen geschaffen wurden. Das ist gelebte Integration und soziale Verantwortung direkt im Herzen unserer Stadt.

Auch die hundegestützte Leseförderung an unseren Schulen zeigt, wie innovativ und empathisch hier gearbeitet wird, um die Freude am Lesen zu wecken.

Zum Schluss ein Wort an das Team:

Hinter diesen Erfolgen steht ein engagiertes Team, das trotz personeller Herausforderungen und technischer Hürden – wie dem Software-Update im November – mit Leidenschaft arbeitet. Dass nun ein Strategieprozess für ein neues Bibliothekskonzept gestartet wurde, begrüße ich sehr. Wir müssen die Bibliothek als „Ort der Demokratie“ und als Motor der Stadtentwicklung weiter stärken.

Ich danke dem gesamten Team der Stadtbibliothek für die hervorragende Arbeit im Jahr 2025. Wir werden Sie dabei unterstützen, diesen Weg konsequent weiterzugehen, damit die Bibliothek ein Ort bleibt, an dem Wissen frei ist und jede*r willkommen ist.

Vielen Dank!

Kurze Rede:

Würdigung des Jahresberichts 2025 der Stadtbibliothek Wetzlar

Sehr geehrte Herr Stadtverordnentenvorsteher,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Jahresbericht 2025 macht deutlich: Unsere Stadtbibliothek ist weit mehr als ein Ort zum Bücherausleihen – sie ist ein lebendiges Zentrum für Bildung, Kultur und soziale Teilhabe.

Mit über 123.000 Besuchen und fast 270.000 Entleihungen beweist die Bibliothek eine beeindruckende Dynamik. Besonders hervorzuheben sind aus meiner Sicht drei Punkte:

1. Nachhaltigkeit:
Die Saatgutbibliothek und die Kooperation mit dem „Jungen Gemüse“ machen die Bibliothek zu einem Ort, an dem ökologisches Wissen und praktisches Handeln zusammenkommen.

2. Chancengerechtigkeit:
Ob durch die neue „TechnoThek“ für MINT-Bildung oder die digitalen Angebote – hier wird der Zugang zu Wissen unabhängig vom sozialen Hintergrund ermöglicht.

3. Inklusion:
Vom mobilen Bücherdienst für Senioren bis hin zu den Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber*innen im Café – hier wird gelebt, was wir unter einem „offenen Haus für alle“ verstehen.

Ich möchte dem engagierten Team danken, das diese Erfolge trotz technischer und baulicher Herausforderungen ermöglicht hat. Ich begrüße den Start des neuen Strategieprozesses sehr und werde die Bibliothek auch künftig als wichtigen „Ort der Demokratie“ und der Stadtentwicklung unterstützen.

Vielen Dank!

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