Kumulieren, Panaschieren und Listenkreuz?

Du hast nun Deine Briefwahlunterlagen und möchtest endlich wählen? Oder Du willst Dich für den Wahltag, den 14. März, schon mal informieren?

Aber wie geht wählen? Wir erklären Dir wie es funktioniert und welche Möglichkeiten Du hast.

Da Du in Wetzlar wohnst, musst Du vier Stimmzettel erhalten haben. Du darfst darüber mitentscheiden, wer der neue Oberbürgermeister wird, wie das Stadtparlament und der Kreistag zukünftig aussieht und natürlich die Ortsbeiräte.

Die einfachste Wahl dieses Jahr ist die Oberbürgermeisterwahl. Da hast Du genau eine Stimme. Aber bei den anderen Wahlzetteln kannst Du mehrere Stimmen verteilen. Wie viele Stimmen Du insgesamt vergeben kannst ist, abhängig von der Größe der Stadt und Gemeinde. Wenn Du wissen willst, wie viele Stimmen Du in Wetzlar hast, dann folge dem Link „Was wird alles gewählt?“ Aber jetzt zu Deinen Wahlmöglichkeiten und unserem Beispiel-Stimmzettel:

 

1. Listenwahl

Auf Deinem Stimmzettel haben die Parteien und Gruppierungen Wahlvorschläge ihrer Kandidat*innen in Listen zusammengestellt. Du als Wahlberechtigte*r darfst die komplette Liste einer Partei oder Wählervereinigung in dem Feld oben neben der Partei oder Wählervereinigung ankreuzen. In diesem Fall erhält jede*r Kandidat*in auf dieser Liste eine Stimme. Mehr als eine Liste darfst Du jedoch nicht ankreuzen!

 

2. Kumulieren oder Anhäufeln

Wenn Du bestimmten Kandidat*innen mehr als nur eine Stimme geben möchtest, kannst du Deine Stimmen kumulieren – also einzelnen Kandidat*innen etwa zwei oder maximal drei Stimmen geben. Auf diese Weise kannst Du noch einmal direkt Einfluss auf den Listenvorschlag einer Partei nehmen. So kann dein*e Lieblingskandidat*in weiter vorne auf der Liste landen und hat bessere Chancen!

 

3. Panaschieren oder Mischen

Es ist jedoch auch möglich, dass Du Deine Stimmen über mehrere verschiedene Listen verteilst. Du kannst sowohl Kandidat*innen der Partei A als auch von Partei B wählen.

 

4. Streichen

Darüber hinaus kannst Du einzelne Kandidat*innen von der Vorschlagsliste streichen. Diese erhalten dann natürlich auch keine Stimme.

5. Kombination

Diese drei Wahlmöglichkeiten kannst Du zudem miteinander kombinieren. Du kannst also die Liste einer Partei B wählen und trotzdem einzelnen Personen, die auf den Listen der anderen Parteien stehen, bis zu drei Stimmen geben. [Im unteren Beispielbild haben wir alle Möglichkeiten vereint und die restlichen Stimmen (gelb) verteilt].

 

Aber Vorsicht!
Gibst Du auch nur eine Stimme zu viel, ist Dein Stimmzettel leider ungültig!
TIPP
Wenn Du Briefwahl machst, hast Du mehr Zeit und Ruhe die Stimmzettel auszufüllen und Fehler zu vermeiden.

Wenn Du fertig bist und noch mal alle Stimmen in Ruhe nachgezählt hast, dann faltest Du deine Stimmzettel.

Wenn Du Briefwahl machst, gibst Du deine Stimmzettel in die dafür vorgesehen Briefumschläge und verschließt sie. Dann kannst Du die Unterlagen bei deiner Gemeinde persönlich vorbei bringen oder sie in deren Briefkasten werfen. Wenn Du sie mit der Post verschicken willst, solltest du es spätestens am 10. März verschicken, damit Deine Stimme auch rechtzeitig ankommt.

Wenn Du am Sonntag, den 14. März 2021, ins Wahlbüro wählen gehst, wirfst Du Deine Stimmzettel in die Wahlurne. (Du brauchst hier Deine Wahlberechtigung und eventuell Deinen Personalausweis um Dich ausweisen zu können).

 

Warum Kumulieren und Panaschieren wir überhaupt?

Seit 1999 ist das Stimmwahlrecht in Hessen neu geregelt. Das neue Wahlsystem ist auf den ersten Blick etwas komliziert, bietet aber viele Vorteile: Durch das Kumulieren und Panaschieren haben einzelne Kandidat*innen mehr Chancen gewählt zu werden. Du bekommst so keine Gewissensbisse, wenn Du Personen aus verschiedenen Parteien unterstützen möchtest. Außerdem haben auch kleinere Parteien oder Wahlgemeinschaften, die Chance von Dir gewählt zu werden.

 

 

Mehr Informationen

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