(fraktion) Am Mittwoch, den 3. Juli 2024, war die letzte Stadtverordnentenversammlung. Umgangssprachlich wird sie auch Sitzung des Stadtparlaments genannt.
Hier folgen nun die Manuskripte der Reden, die während der Sitzung vorgetragen wurden.
Die Rede hielt Dr. Barbara Greis, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin und Stadtverordnete.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Jahresabschluss ist im FuW-A einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen worden, was auch nicht weiter verwundert, schließt er doch mit einem Jahresgewinn von 131,3 T€ ab.
Also müsste hier eigentlich nicht zum Jahresabschluss geredet werden. Ich möchte es aber dennoch tun, weil mir ein Aspekt des Ergebnisses sehr bedeutsam erscheint:
als jahrelanges Mitglied der Betriebskommission erinnere ich mich an immer wiederkehrende Diskussionen über die Jahresabschlüsse, weil Teilbereiche des EB ein negatives Ergebnis erzielten. Mal war es die Straßenreinigung und immer der Werkstattbereich.
Und, meine Damen und Herren, das ist diesmal anders und fand deshalb auch Beachtung im Bericht des Abschlussprüfers. Alle Sparten schließen erstmalig mit einem positiven Ergebnis ab. Dafür möchte ich an dieser Stelle dem Eigenbetrieb ein großes Lob und meinen Dank aussprechen.
Gleichzeitig hoffe ich natürlich, dass wir auch in diesem Jahr mit einem solchen Ergebnis rechnen können.
Danke
Die Rede hielt Dr. Barbara Greis, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin und Stadtverordnete.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Damen und Herren,
Alle zwei Jahre wird das Pacht- und Betriebsführungsentgelt der Stadt an die enwag neu festgesetzt – mit steigender Tendenz. Gleiches gilt für die Wasserbezugskosten. Dadurch wird eine Gebührenanpassung für die Jahre 2024 und 2025 unumgänglich; denn diese beiden Positionen sind die Schwergewichte auf der Aufwandsseite.
Ursprünglich sollte die Änderung der Wassergebühren zum 1.Januar 2024 noch in der Dezember-StvV beschlossen werden. Doch das Urteil des Hess. Verwaltungsgerichtshof zum Umgang mit der Konzessionsabgabe bei der Gebührenkalkulation stoppte das Verfahren. Die Prüfung, ob das Urteil auch für uns relevant sein könnte, hat dann dazu geführt, dass die Änderungssatzung zunächst angehalten werden musste. Und nicht nur die Änderungssatzung, sondern damit auch der Wirtschaftsplan für 2024. Es wurden Nachberechnungen erforderlich; denn die Konzessionsabgabe darf nicht zu Lasten der Gebührenzahler in die Gebührenberechnung eingehen.
Das Ergebnis liegt uns nun vor, hat aber leider zur Folge, dass die Erhöhung der Gebühren erst zum 01.08 2024 erfolgen kann – rückwirkend geht das gar nicht. Die Aufwandssteigerung bei Pacht- und Betriebsführungsentgelt sowie beim Wasserbezugspreis gilt aber bereits ab 1.Januar diesen Jahres. Das führt erwartungsgemäß zu einem Fehlbetrag im Wirtschaftsplan 2024. Dieser beträgt 912 T€, die nach 5 Jahren aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen werden müssen. Der Wirtschaftsplan 2024 ist aber erst unser nächster TOP.
Und noch etwas ist bei dieser Gebührenanpassung anders:
Bei der letzten Gebührenänderung 2022 wurde nur die Wassergebühr erhöht, die Grundgebühr blieb unverändert. Nach der hier vorliegenden 4. Änderungssatzung werden beide Gebührenbestandteile erhöht, wobei die Erhöhung der Grundgebühr prozentual höher ausfällt als die der Wassergebühr. Das ist nach meiner Ansicht auch sachgerecht, macht es doch den EB ein Stück weit unabhängiger von den Schwankungen beim Gesamt-Wasserverbrauch. Denn der Investitions- und Instandhaltungsaufwand für das Versorgungsnetz ist weitgehend unabhängig von der durch das Netz fließenden Wassermenge. Die Gefahr, dass eine sinkende Wasser-Absatzmenge unweigerlich zum Fehlbetrag im Wirtschaftsplan führt, wird damit geringer.
Danke
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