Stadtverordnentenversammlung

In der letzten Stadtverordnetenversammlung am Dienstag, den 20. Mai 2025, haben wir über die Vorbereitung eines Wahlborbereitungsausschusses, den Ausbau der Stoppelberger Hohl, den Jahresbereicht des Inklusionsbeirates gesprochen und unseren Dezernenten Norbert Kortlüke verabschiedet.

 

Diese Reden wurden gehalten:

Top 2: Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses gemäß § 42 HGO (1468/25 – I/461)

Antrag der Koalition: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FWG, FDP

Rednerin: Carmen Zühlsdorf-Michel  (Fraktionsvorsitzende)

 

„Sehr geehrter Herr Stadtverordneter,

meine Damen und Herren,

vor uns liegt der Antrag auf Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses.

Infolge des Ausscheidens unseres Umweltdezernenten zum nunmehr 31.05.2025 ist in absehbarer Zeit eine Nachbesetzung erforderlich geworden. Auch um die Zeit der Vakanz so kurz wie möglich zu halten.

Es ist nicht wirklich eine Überraschung, hat doch bereits die heimische Presse mehrmals darüber berichtet.

War ursprünglich geplant, Norbert Kortlüke mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte bis zur Kommunalwahl zu beauftragen, folgen wir nunmehr der aufsichtsbehördlichen Entscheidung.

Das RP Gießen hat als Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt Wetzlar und in Abstimmung mit dem Innenministerium als oberste Kommunalaufsicht im Land eine wirklich einmalige Entscheidung und diese mit Nachdruck getroffen. Mit Verweis auf § 139 HGO ich zitiere: Erfüllt die Gemeinde die ihr gesetzlich obliegenden Pflichten oder Aufgaben nicht, so kann die Aufsichtsbehörde die Gemeinde anweisen, innerhalb einer bestimmten Frist das Erforderliche zu veranlassen

Demnach wird eine Weiterführung der Amtsgeschäfte des Hauptamtlichen Stadtrats Norbert Kortlüke für die Zeit ab Februar 2025 bis nach der hessischen Kommunalwahl im März 2026 nicht toleriert – vielmehr soll das Stadtparlament angehalten werden, die genannte Position durch eine Neuwahl zu besetzen.

Diese Entscheidung der Aufsichtsbehörden ist unverständlich und auch schwer vermittelbar. War es doch in Hessen geübte Praxis, dass kurz vor einer Kommunalwahl auf eine Neuwahl Hauptamtlicher verzichtet wurde. Ein solches Verfahren wurde niemals beanstandet oder gar eingegriffen. Es fand unter den Augen der Staatsaufsicht statt. Beispiele gibt es genug.

Explizit geht es um den § 41 der HGO, wonach Hauptamtliche Kommunalwahlbeamte zur Sicherung der geordneten Führung der Verwaltung nach Ablauf ihrer Amtszeit ihre Amtsgeschäfte weiterführen können, bis ihre Nachfolger das Amt angetreten haben.

Dadurch ist gewährleistet, dass Amtszeiten nahtlos aneinander anschließen.

Nach dieser Norm waren hessenweit viele kommunale Wahlbeamte und für ganz unterschiedliche Zeiträume mit der Weiterführung ihrer Amtsgeschäfte – über ihre eigentliche Wahlzeit hinaus – betraut.

Hie kann ich einige Beispiele aus Wetzlar benennen:

  • Stadtkämmerer Wolfram Dette
  • Baudezernent Achim Beck
  • Stadtrat Harald Semler
  • Bürgermeister Klaus Breitsprecher sogar über 17 Monate

Die Gesetzeslage einerseits und die gelebte kommunale Praxis andererseits waren für uns als Koalition Veranlassung, Norbert Kortlüke nach Ablauf seiner Wahlzeit und in Abstimmung mit ihm, ihn eben nicht weitere sechs Jahre zu wählen, sondern ihn mit der Weiterführung der Amtsgeschäfte bis zur Neubildung des Magistrats nach der Wahl zu beauftragen.

Die StVV ist diesem Weg mehrheitlich gefolgt.

Anträge, die sich gegen die Weiterführung der Amtsgeschäfte richteten oder auf die Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses zielten, wurden mehrheitlich abgelehnt.

Auch aus Respekt vor künftigen Mehrheiten in einer neuen StVV und den finanziellen Folgen.

In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern besteht die Möglichkeit, Hauptamtliche Kommunalwahlbeamte in den ersten sechs Monaten nach der Wahl mit einfacher Mehrheit abzuwählen. Für abgewählte Wahlbeamte fallen für eine Übergangszeit Versorgungsbezüge an und zeitgleich könt ein neu gewähltes hauptamtliches Magistratsmitglied zu alimentieren sein.

Das ist nur sehr schwer zu vermitteln und stößt auf Unverständnis und auch Ablehnung.

Wir als Koalitionsfraktionen wollten dies vermeiden und die Stadt vor den oben skizzierten möglichen Folgen schützen, indem wir verantwortlich handeln.

Die Kommunalaufsicht sieht das nun völlig anders und schafft damit einen Präzedenzfall. Einerseits geschieht hier eine enge Auslegung des § 41 HGO und dads auf Grundlage einer einzigen Eingabe aus der Bevölkerung, obwohl es nach allgemeiner Auffassung keinen Anspruch auf aufsichtsbehördliches Einschreiten der Kommunalaufsicht gibt.

Als Demokraten müssen und werden wir die für uns nicht nachvollziehbare Entscheidung akzeptieren. Zumal mit dem Instrument der Anweisung gedroht wird und ggf. die Ersatzvornahme erfolgen könnte. Wie auch immer das vonstattengehen soll.

In der Konsequenz hat der OB die Weiterführung der Amtsgeschäfte durch Stadtrat Norbert Kortlüke bis Ende Mai – also Ende nächster Woche – verfügt.

Die Bildung eines Wahlvorbereitungsausschusses wurde uns von der Kommunalaufsicht auferlegt und hier ist nun der Antrag dazu. Gemeinsam wollen wir noch vor der Sommerpause die Besetzung der freiwerdenden Stelle vornehmen, damit die Zeit der Vakanz möglichst kur sein wird.

Wir sind sicher, eine geeignete Person zu finden, die möglichst auch in der neuen Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Kommunalwahl im nächsten Jahr Wahl das Amt kompetent weiterführen kann.

Ich bitte um Zustimmung.“

Top 6: Bauleitplanung der Stadt Wetzlar, Stadtteil Naunheim

Bebauungsplan Nr. 16 „Südlich Wetzlarer Straße und Waldgirmeser Straße“ – Entwurfsbeschluss –

Rednerin: Petra Strehlau

 

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Gäste und Presse,

heute möchte ich über ein wichtiges Thema sprechen:

Es geht um den Schutz unserer Natur und um die Gestaltung unseres Stadtteils Naunheim.

In den zuständigen Dienststellen der Stadt Wetzlar, haben wir letzter Zeit wiederholt formlose Anfragen und Bauvorhaben bekommen, bei denen es um Nachverdichtung geht. Das bedeutet, dass wir mehr oder größere Häuser auf denselben Flächen bauen wollen. Damit dies gut funktioniert, brauchen wir klare Regeln, die unsere Stadt schön und lebenswert erhalten.

Bauleitpläne helfen dabei, das Ortsbild und die Natur zu schützen. Besonders wichtig ist, dass wir grüne Flächen und Gärten bewahren. Diese Flächen sind wichtig für das Klima, weil sie CO2 binden, für die Kühlung sorgen und den Bewohnern frische Luft geben.

Bauleitpläne dienen dazu, die städtebauliche Gestaltung und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten, und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere durch den Erhalt grüner Infrastruktur, zu fördern.

Grundstücke mit großen Freiflächen, die als Grünflächen oder gärtnerisch genutzt werden, sind im Sinne des Klimaschutzes und der Klimaanpassung städtebaulich zu sichern.

Nachverdichtung bedeutet nicht, dass wir überall bauen, wo Platz ist. Es ist wichtig, die grünen Inseln in der Stadt zu erhalten. Das sind kleine Grünflächen, die für die Gesundheit aller sehr wichtig sind. Sie helfen, die Hitze zu reduzieren und sorgen für mehr Lebensqualität.

Nachverdichtung bedeutet ebenfalls nicht, die Bebauung von Baulücken und Hausgärten bis zur Grundstücksgrenze. Negative Beispiele gibt es hier in Wetzlar, Helgebachstraße, Nauborner Straße, Friedensstrasse. Hier hat der jeweilige Investor bis zur Grundstückgrenze versiegelt und gebaut.

Jede grüne Insel innerhalb einer Bebauung trägt zur Gesundheit der Bewohner bei. Deswegen ist es gut, dass solche Bauvorhaben, Versiegelung bis zur Grundstücksgrenze und Versiegelung von Grünflächen, in Zukunft durch diesen neuen Bauleitplan verhindert werden und der dörfliche Charakter im Ortskern von Naunheim somit erhalten bleibt.

Die Begrünung von Fassaden und Dächern wird dringend zur verbindlichen Festsetzung empfohlen (Dachflächenbegrünung ist bis zu einer Dachneigung von10% vorgeschrieben, in den textlichen Festsetzungen). Photovoltaik in Kombination mit Gründächern schließt sich nicht aus.

Die Festsetzungen in dem Neu- und Ersatzbauten entsprechen zu 100 % unseren Vorstellungen. Beispielhaft nenne ich folgende:

  • Dachflächen mit bis zu einer 10 % Neigung sind zu begrünen
  • Anpflanzungen nur mit heimischen Arten
  • PV-Anlagen, Solaranlagen zur Brauchwassererwärmung, mindestens 50 % der Dachflächen mit regenerativer Energie
  • 3000 Kelvin warmweisses Licht für die Außenbeleuchtung
  • Hofflächen, Terrassen, PKW-Stellplätze sind in wasserdurchlässigen Bauweisen zu befestigen

Innerörtlichen Freiflächen kommt für die städtebauliche Qualität der kleinteiligen Bebauung im Stadtteil Naunheim, der Anpassung an die Klimakrise und als Lebensraum für Mensch, Flora und Fauna eine große Bedeutung zu.

Die grünen Flächen in Naunheim sind sehr wichtig. Sie bieten Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und andere Tiere. Sie helfen auch, Hitze im Sommer zu reduzieren. Aus diesem Grund schützt der Bebauungsplan Nr. 16 sowohl die Menschen als auch Fauna und Flora. Die Freiraumflächen sind ein wichtiges Element zur Kompensation von Hitzeereignissen.

Ich freue mich, dass bei größeren Bauvorhaben auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass bei Gebäuden mit vier oder mehr Wohnungen auch Wohnungen (nach den Richtlinien des Sozialen Wohnungsbaus) für Menschen mit geringem Einkommen vorzusehen sind.

Wir stimmen dem Bebauungsplan Nummer 16 zu, weil er unser Stadtteil Naunheim noch schöner, grüner und nachhaltiger macht. Ich freue mich, wenn Sie auch dafür stimmen!

Besten Dank!“

Spoiler-Titel

Beschluss: wird zugestimmt

Redner: Dieter Winkelmann

 

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

Mit diesem Antrag beschließen wir ein Bauvorhaben im Werte von 8 Millionen € darin beinhaltet ist die komplette Erneuerung der Stoppelberger hohl

Dass die Stoppelberger hohl in einem nicht ganz so guten Zustand ist, ist ja wohl hier jeden bekannt.

  • Begrüsenswert in dieser Vorlage ist es, dass es bergauf, erstmals einen durchgängigen klar abgetrennten Radstreifen gibt und bei Bergabfahren zumindest abschnittsweise einen Schutzstreifen.
  • Die Bushaltestellen und Gehwege werden behindertengerecht ausgebaut.
  • Der Kanal wird in diesem Zuge auch saniert

Lassen Sie mich auf das Radverkehr Konzept genauer eingehen,

Sie werden mir Recht geben, das nicht ganz so sportliche Menschen mit oder ohne E-Bike  den direkten Weg über die Stoppelberger hohl nicht nehmen werden, umso wichtiger wäre es, dass für nicht ortskundig Menschen verschiedene Strecken auf den Berg ausgeschildert werden.

Hierzu ein Vorschlag, man könnte ja auch alternative Route aus-Schildern die dann über die Helgebachstraße, den Germanenweg oder die Brühlsbachstraße, führen um Kindern und unsicheren Radfahrern, die Möglichkeit zu geben, sich fern vom PKW Verkehr zu bewegen.

Des Weiteren würde ich mir wünschen, dass um das Schulzentrum Steinschule, Brühlsbacher Warte, Albert Schweitzer Kinderdorf eine dreißiger Zone geprüft wird, die in meinen Augen beim bringen und Abholen, der Schüler dringend notwendig ist.

Außerdem würde ich gerne darauf hinweisen, dass an dem Einkaufszentrum, Sturzkopf dringend eine sinnvolle Lösung geschaffen werden sollte.

Der laufendende Verkehr muss an diesem Brennpunkt entschleunigt werden.

Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen durch den Parkverkehr und die Querung der Fußgänger mit dem Autoverkehr.

Wir stimmen dem Ausbau der Stoppelberger Hohl in der vorliegenden Form zu.

Gleichzeitig werden wir uns in den kommenden Ausschüssen dafür einsetzen, dass die Planungen an den entscheidenden Stellen noch nachgebessert und weiterentwickelt wird.

Schön wäre es auch noch, wenn man bei der Beantragung sehen würde, wie viel Gelder für den Straßenbau und wie viel für die Fahrradinfrastruktur ausgegeben wurden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.“ 

Top 15: Jahresbericht 2024 des Inklusionsbeirates der Stadt Wetzlar

Rednerin: Petra Strehlau

 

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Sehr geehrte Gäste und Presse,

ich möchte heute meine Anerkennung und meinen Dank für den Inklusionsbeirat zum Ausdruck bringen. Dieser Beirat leistet eine wichtige Arbeit, um unsere Stadt inklusiver und gerechter zu gestalten.

Durch das Engagement und die Expertise der Mitglieder werden Barrieren abgebaut und Chancen für alle Menschen geschaffen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Das zeigt, wie sehr uns das Miteinander in unserer Stadt am Herzen liegt.

Der Inklusionsbeirat trägt dazu bei, dass die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger gehört werden und dass wir gemeinsam an einer Stadt arbeiten, in der sich jeder wohlfühlen kann. Dafür gebührt ihm großer Respekt und Anerkennung.

Ich bin dankbar für die wertvolle Arbeit, die hier geleistet wird, und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit, um unsere Stadt noch inklusiver zu machen.

Vielen Dank!“

TOP 21: Verschiedenes - Abschiedrede für Norbert Kortlüke

Rednerin: Dr. Barbara Greis

 

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte  Stadtverordnete, lieber Norbert,

heute sitzt Norbert Kortlüke zum letzten Mal während einer Stadtverordnetenversammlung in der Reihe der Dezernenten. Erlauben Sie mir deshalb einen Rückblick auf seine Tätigkeit in den letzten zwölf Jahren.

Seit 2011 sind die Wetzlarer Grünen Teil der Koalition und stellen seither den Dezernenten für Umwelt. Nach dem frühen Tod unseres ersten Grünen Dezernenten – Wolfgang  Borchers – waren wir gefordert, einen neuen Kandidaten für den Bereich Umwelt vorzuschlagen. Unsere Wahl fiel auf Dich, Norbert Kortlüke, da du bereits auf diesem Gebiet tätig warst, vor allem aber auch  im Bereich Energie und Klimaschutz, was uns  damals schon sehr wichtig war.

Am 4. Februar 2013 wurdest du mit Mehrheit gewählt und hast unmittelbar am Tag nach deiner Wahl die Tätigkeit als Dezernent aufgenommen.

Seit nunmehr 12 Jahren hast du viele zukunftsorientierte Projekte in Angriff genommen und  umsetzen können. Dazu gehört:

  • das Energie- und Klimaschutzkonzept
  • das Rad- und Fußverkehrskonzept, ein Konzept, welches die Grünen seit 1985 vergeblich forderten und
  • das Bodenschutzkonzept, welches als erstes in Hessen erarbeitet wurde und Vorbild für andere sein kann, aber auch in unserer Bauleitplanung seither berücksichtigt wird.

Nennen möchte ich an dieser Stelle auch das kurz vor der Beschlussfassung stehende

  • Integrierte Klimaanpassungskonzept für die Stadt Wetzlar, in welchem Maßnahmen zur Klimaanpassung aufgezeigt werden,.

Mit vielen – oft auch kleinen – Projekten hast du Verbesserungen im Umwelt- und Naturschutzbereich erreicht:

  • du  hast dich für den Erhalt unserer landschaftsprägenden Streuobstwiesen eingesetzt, deren Pflege nun vom Landschaftspflegeverein  übernommen wurde
  • ebenso für die Renaturierung unserer Gewässer, bis hin zur Aufnahme in das Förderprogramm „100 Wilde Bäche“ des Landes Hessen und
  • die 100%ige Förderung von Dach-, Fassaden-  und Hofbegrünung in Hermannstein

Zu deinem Tätigkeitsbereich gehört auch der ÖPNV, was sich neben dem Rad- und Fußverkehrskonzept sowie der Erstellung der Nahverkehrspläne,

  • mit dem Projekt „VLUID“ – der Lenkung des Verkehrs durch Digitalisierung und
  • dem Projekt „Dezentrale Mobilität“ zur Verzahnung der verschiedenen Mobilitätsangebote zeigt.

Dazu gehören auch zwei Beschlüsse, die wir in der letzten Stadtverordnetenversammlung gefasst haben:

  • die Direktvergabe des Stadtbusverkehrs in Wetzlar an die Wetzlarer Verkehrsbetriebe und Reisebüro GmbH und
  • die Umstellung des gesamtstädtischen Fuhrparks auf alternative Antriebe

In vielen Gremien hast Du die Interessen der Stadt Wetzlar vertreten und grüne Akzente setzen können z.B. beim Strategieprozess und der Neuaufstellung der enwag mit der

  • Stärkung des Dienstleistungsbereiches der enwag
  • der Errichtung von PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden
  • dem Ausbau von Lademöglichkeiten für die E-Mobilität

Ich schätze auch dein Geschick, Verhandlungen erfolgreich zu führen – und das meist in aller Stille. Hervorheben möchte ich hier dein Engagement in Sachen EAB, als es darum ging, die Wärmeversorgung im Westend und in der Spilburg auch für die Zukunft sicher zu stellen.

Erwähnen möchte ich ferner deinen Einsatz als Sprecher des Stadtverbandes von B90/Die Grünen bei der Vorbereitung für die letzte Kommunalwahl und dabei insbesondere der Erstellung unseres Wahlprogramms. Dieses gut vorbereitete Wahlprogramm war dann auch sehr hilfreich bei den Koalitionsverhandlungen, viele unserer  Vorstellungen sind in den Koalitionsvertrag eingeflossen.

Es gebe noch Manches aufzuzählen; die vielfältigen Spuren deiner Tätigkeit sind unübersehbar. Zum 31.Mai musst du uns – früher als von uns gewollt –  als Dezernent verlassen. Du hinterlässt eine große Lücke. Manche begonnen Projekte kannst du nun nicht mehr bis zum Ende begleiten, wie du es gern wolltest. Aber gerade diese Situation erleichtert deiner  Nachfolgerin / deinem Nachfolger den Start in die neue Aufgabe.

Wir danken dir für die gute, vertrauensvolle  Zusammenarbeit und wünschen die für die Zukunft alles Gute.“

 

 

 

 

 

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