Stadtverordnentenversammlung

(fraktion) Am 04. Dezember fand die Stadtverordnentenversammlung statt. Uns waren zwei Tops besonders wichtig.

Tagesordnung:

  • Top 11: Einleitungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 233 „Sophienstraße – Seibertstraße – Brettschneiderstraße und Waldschmidtstraße“, 2. Änderung
  • Kommentar von unserer Fraktionsvorsitzenden Carmen Zühlsdorf-Michel zur Sparkasse: „Wir müssen nicht den Pickel auf der Nase der Sparkasse suchen. Wir finden die Entsiegelung der Parkplätze gut und den Parkhausbau auch. Weniger Flächen ver-brauch, da in die Höhe gabaut wird.“

 

  • Top 23: Aktionsprogramm zur Entsiegelung von Schottergärten
  • Rede: Dr. Barbara Greis
Schottergärten-Antrag Rede

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, sehr geehrte Stadtverordnete,

wir beobachten immer mehr, dass viele der einst blühenden Vorgärten im Laufe der Zeit in Stellplätzen für Pkw und Schottergärten umgewandelt werden. Meist geschieht dies im Glauben sie seien pflegeleicht, aber auch sie brauchen Arbeitsaufwand, um  gepflegt auszusehen. Und -da sie oft mit wasserundurchlässigen Folien gegen den gewachsenen Boden abgedichtet sind, kommen sie versiegelten Flächen gleich. Sie  bilden  an heißen Sommertagen unerwünschte Wärmeinseln, sie verhindern die Versickerung von Regenwasser  und schränken die Biodiversität ein.

Bereits mit dem vor 5 Jahren von uns beschlossenem Bodenschutzkonzept wurde die Vermeidung von Schottergärten gefordert. Und weiter: im Juni diesen Jahres haben wir  das Klimaanpassungskonzept beschlossen in welchem

  • auf S.88 die Notwendigkeit der Beschränkung von Schottergärten und Versiegelung formuliert wurde
  • und auf S.98 Restriktionen gegen Schottergärten und unnötige Versiegelung gefordert werden

All das konnte nicht verhindern, dass die Zahl der Schottergärten weiter gewachsen ist.

Wie können wir diese unerfreuliche Entwicklung rückgängig machen?

Der konsequente Schluss wäre: Schottergärten zu verbieten, aber…

Schottergärten sind bereits seit 2023 im Hess. Naturschutzgesetz verboten, auch in den in letzter Zeit von uns verabschiedeten B-Plänen werden Schottergärten ausdrücklich  nicht zugelassen.

Leider müssen wir aber immer häufiger – auch in anderen Bereichen unseres Zusammenlebens – zur Kenntnis nehmen, dass Vorgaben und Gesetze missachtet werden. Hinzu kommt, dass Schottergärten, die vor der Bekanntmachung der Verbote angelegt wurden, nicht illegal sind.

Deshalb haben wir uns entschlossen, den vorliegenden Antrag auf den zu bringen.

In dem gestrigen Hinweis der WNZ auf die heutige StvV wurde dieser Antrag in Zusammenhang  mit den uns bevorstehenden Mollionen-Projekten genannt und damit der Eindruck erweckt, wir wollten dafür viel Geld ausgeben. Das ist nicht unsere Absicht. Wir möchten der Bevölkerung durch Information die klimaschädliche Wirkung der Versiegelung vor Augen führen. Deshalb fordern wir unter Pkt. 1 unseres Antrags eine Informationskampagne zu den schädlichen Auswirkungen.

Das kann geschehen durch ein Informationsblatt, das den jährlich zu versendenden Bescheide der  Grundbesitzabgaben beigefügt wird. Aber auch durch Information auf der Homepage der Stadt.

Unter Pkt. 2 wollen wir prüfen lassen, welche weiteren Maßnahmen einen Anreiz schaffen können, einen bereits vorhandenen Schottergaten zurückzubauen. Das kann sein:

  • ein Wettbewerb – ähnlich dem Blumenschmuck-Wettbewerb
  • eine finanzielle Unterstützung in kleinem Rahmen
  • eine fachliche Begleitung bei der Umwandlung
  • die beispielhafte Umwandlung eines Schottergartens, die dann entsprechend pressewirksam bekannt gemacht wird
  • v.m.

und eben das soll geprüft werden

Wir haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass wir dann doch den ein oder anderen davon überzeugen können, den Schottergarten wieder zurückzubauen. Zumal damit die Gebühren für das Niederschlagswasser gesenkt werden können.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Antrag

Danke“

 

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