Für die Bundestagswahl sind alle Deutschen Staatbürger:innen wahlberechtigt,
die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
Jede:r Wahlberechtige erhält einen Brief von ihrer/seiner Gemeindeverwaltung mit den Wahlunterlagen. Darin kann man auch die Briefwahlunterlagen beantragen.
Wer darf wählen, wenn er oder sie kein:e deutsche Staatsbürger:in ist?
Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen Bürger:innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leider nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hängt mit dem Wahlrecht zusammen. Zur Kommunalwahl gab es aber die Möglichkeit zur Wahl eines Ausländerartes.