Wer ist wahlberechtigt?

[su_spoiler title=“Wer darf wählen bei der Bundestagswahl? “ open=“yes“ style=“fancy“ icon=“arrow“] Für die Bundestagswahl sind alle Deutschen Staatbürger:innen wahlberechtigt,

  • die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

Jede:r Wahlberechtige erhält einen Brief von ihrer/seiner Gemeindeverwaltung mit den Wahlunterlagen. Darin kann man auch die Briefwahlunterlagen beantragen.[/su_spoiler]

[su_spoiler title=“Wer darf wählen, wenn er oder sie kein:e deutsche Staatsbürger:in ist? “ open=“yes“ style=“fancy“ icon=“arrow“] Anders als bei der Kommunal- und Europawahl dürfen Bürger:innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft leider nicht an der Bundestagswahl teilnehmen. Das hängt mit dem Wahlrecht zusammen. Zur Kommunalwahl gab es aber die Möglichkeit zur Wahl eines Ausländerartes. [/su_spoiler]

 

 

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