FDP verbreitet stadtweit Fehler über Wassergebühren

Das schwarz-gelbe Wasser-Desaster

 

In der neuesten Ausgabe der FDP-Broschüre „Wetzlarer Depesche“ ist ein Artikel unter dem Titel „Das rot-grüne Wasserdesaster erschienen“.  Dabei ist eher der ganze Beitrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Büger ist ein Desaster, denn er wimmelt von Fehlern, Falschmeldungen und Ungenauigkeiten.

  • Zitat: „Sie (gemeint sind die Wassergebühren) sollen rückwirkend zum 1. Januar um fast 20 % steigen“. Die Gebührenänderung erfolgt keineswegs rückwirkend zum 1. Januar. Die in der Stadtverordnetenversammlung am 16.03.2017 beschlossene Änderungssatzung sieht eine Erhöhung der Wassergebühren zum 1.April 2017 vor.

 

  • Zitat: „Wetzlar bezieht sein Wasser zum größten Teil von der enwag“. Schade, dass dem nicht so ist, denn dann wäre die Gebührenerhöhung nicht so hoch ausgefallen. Der weitaus größte Teil (etwa 2/3) des Wassers wird vom Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) bezogen. Über langfristige Verträge ist die Stadt seit Jahren gezwungen, eine vertraglich festgelegte Wassermenge abzunehmen und das zu höheren Preisen als die der enwag. Abgesehen davon wäre die enwag auch nicht in der Lage die für Wetzlar benötigte Menge zu liefern.

 

  • Zitat: „…Gutachten der Wibera wurde ignoriert…“. Es wurde keineswegs ignoriert, es war schließlich die Basis für die Berechnung der Wassergebühren. Es war allerdings fehlerhaft, denn es berücksichtigte nicht den Wegfall eines Großabnehmers – was zu geringeren Einnahmen führte – darüber hinaus wurden Grundgebühren für Zähler eingerechnet, die gar nicht gebührenpflichtig waren. Das führte dazu, dass der Eigenbetrieb bereits im ersten Betriebsjahr einen Fehlbetrag ausweisen musste.

 

  • Zitat: „die enwag verlangt noch immer 3,75% Verzinsung..“. Auch Herr Dr. Büger weiß, dass bei der hier zugrundeliegenden Selbstkostenfestpreiskalkulation ein maximaler Zinssatz von 6,5% rechtlich möglich ist. Insofern sehen wir durchaus ein gutes Verhandlungsergebnis durch unseren Dezernenten.

 

Natürlich hätte man auch früher die Gebühren erhöhen können, aber dann auf Verdacht ohne konkrete Zahlen zu kennen. Weder die Anhebung des Pacht- und Betriebsführungsentgeltes der Enwag, welches alle zwei Jahre neu ausgehandelt wird, noch die Erhöhung der Gebühren des ZMW waren bis Ende Januar 2017 bekannt. Eine Gebührenerhöhung ohne Kenntnis der konkreten Daten wäre allerdings nicht gerichtsfest.

 

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