3. Kapitel: Solidarität sichern

Vorwort

Die Pandemie hat uns gezeigt, was eine Gesellschaft stark macht – dass man sich unterhakt und einander vertraut. Sie hat uns spüren lassen, wie kostbar Gemeinsamkeit für unser individuelles Glück ist, wie sehr wir andere Menschen brauchen und wie groß die Gefahr ist, wenn eine Gesellschaft auseinanderdriftet. Diese alte und doch noch mal neu erlebte Erfahrung ist Auftrag, Solidarität und Schutz in konkrete, bessere Politik zu übersetzen. Wir wollen alles dafür tun, die Bedingungen für ein gutes Leben – von Kindesbeinen an – zu schaffen: materielle Sicherheit, Chancen und Teilhabe zu garantieren und ein Sicherheitsversprechen für jede Lebenslage zu geben, das umso stärker ist, je mehr Unterstützung gebraucht wird. Freiheitsrechte bleiben ein Privileg von wenigen, wenn die sozialen
Voraussetzungen dafür nicht für alle gewährleistet werden. Gesellschaften ohne existenzielle Not sind krisenfester, solidarische und gleichberechtigte Gesellschaften stärker.

Corona hat uns schonungslos die Stärken und Schwächen unseres Sozialstaates vor Augen geführt: wie wichtig ein robustes Gesundheitssystem für alle ist, wie zentral eine Wirtschaftskraft ist, die für gesellschaftlichen Wohlstand und damit einen Sozialstaat sorgt, der Menschen bei Jobverlust oder Wirtschaftseinbruch vor Obdachlosigkeit bewahrt. Die Pandemie hat aber zugleich bestehende Ungleichheiten verschärft. Wer arm ist, wird schneller krank. Frauen tragen eine besondere Last in den systemrelevanten Berufen der Pflege, der Erziehung und im Einzelhandel, sind aber deutlich schlechter bezahlt und in Entscheidungsprozessen weniger repräsentiert. Freiberufler*innen und Selbständige, die ohnehin schon größere Risiken eingehen, stürzen ohne Verdienst in Existenzangst oder -not. Wer Kinder
oder Jugendliche allein oder getrennt erzieht, ist durch Kinderbetreuung, Homeschooling und Homeoffice noch mal mehr gefordert. Die Pandemie hat uns auf unsere individuellen Lebensumstände zurückgeworfen. Wenn die Wohnung eng ist, der Garten fehlt, aber die Schwimmhalle geschlossen ist, ist es dreifach schwer. Einsamkeit wird größer.

Jetzt ist die Zeit, die richtigen Lehren zu ziehen. Der Weg aus der Pandemie muss zu einem neuen sozialen Sicherheitsversprechen führen. Wir wollen Schritt für Schritt die sozialen Systeme so verändern, dass sie allen Menschen Sicherheit und Halt geben, auch in Zeiten persönlicher und gesellschaftlicher Umbrüche, und ihnen Teilhabe ermöglichen. Unsere Bibliotheken und Bolzplätze, Sport- und Musikvereine, Theater und Jugendzentren – kurz, unsere öffentlichen und sozialen Orte – sollten zu den schönsten und stärksten Räumen des Miteinanders werden.

Glück und Chancen dürfen nicht davon abhängen, ob man im Norden oder Süden, Osten oder Westen, in der Stadt oder auf dem Land lebt, entsprechend sind gleichwertige Lebensverhältnisse Verfassungsgrundsatz. Wir setzen alles daran, aus diesem oftmals noch unerfüllten Anspruch Realität zu machen. Wer auf dem Land wohnt, braucht genauso einen Zugang zu Ärzt*innen, schnellem Internet, öffentlicher Daseinsvorsorge wie Städter*innen. Und wer in der Stadt lebt, muss auch dort guten und bezahlbaren Wohnraum finden können. Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit und für viele Menschen, viele Familien bis weit in die Mittelschicht hinein eine der Existenz.

Unser Gesundheitssystem soll allen eine gleichwertige Gesundheitsversorgung garantieren, aber es klaffen Lücken: Gesundheitsämter wurden kaputtgespart, in Krankenhäusern und der Verwaltung fehlt Personal, die, die da sind, arbeiten am Anschlag. Wir wollen die Vorzeichen ändern und Vorsorge zum Leitprinzip machen: Kliniken sollen ihrem gesellschaftlichen Auftrag entsprechend finanziert werden, auch auf dem Land braucht es Zugang zu Geburtshilfe und Notfallhilfen. In der Pflege setzen wir uns ein für bessere Arbeitsbedingungen, mehr Personal, Sicherheit für Menschen, die Pflege benötigen, und für diejenigen, die Angehörige oder Freund*innen pflegen.

Digitalisierung, globaler Wettbewerb und der nötige Umbau der Wirtschaft bedeuten für viele Menschen große Veränderungen, die mit der Angst vor Verlusten einhergehen. Aber Angst lähmt und macht mürbe. Menschen benötigen auch im Übergang Sicherheit. Es gilt die Risiken abzusichern und Perspektiven zu geben, etwa durch eine Arbeitsversicherung und durch Weiterbildung. Starke Tarifpartner, starke Gewerkschaften und demokratische Mitbestimmung können ebenfalls dazu beitragen, die großen Herausforderungen beim Übergang in eine sozial- ökologische Marktwirtschaft gemeinsam zu bewältigen. Wir werden zeigen, dass Transformation und Digitalisierung hin zu einem klimagerechten Wohlstand zukunftsfähige Jobs schaffen, mit guten Arbeitsbedingungen und gerecht verteilter Arbeit.

 

Wir fördern Kinder, Jugendliche und Familien
Kinder in den Mittelpunkt

Kinder müssen sich bestmöglich und frei entfalten können. Dabei haben sie ein Recht auf besonderen Schutz, Förderung und Beteiligung. Kinder sind Menschen mit eigenen Bedürfnissen, die es zu erkennen und zu stärken gilt. Wir werden sicherstellen, dass die Rechte und das Wohl von Kindern bei staatlichen Entscheidungen ein größeres Gewicht bekommen und maßgeblich berücksichtigt werden. Deshalb müssen starke Kinderrechte entlang der Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention ins Grundgesetz. Mit einem Nationalen Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung wollen wir sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte informiert sind und unabhängig vom soziokulturellen Hintergrund und vom Aufenthaltsstatus altersgerecht und niedrigschwellig Beteiligung leben können. Die Jugendarbeit spielt hierbei eine wichtige Rolle, darum wollen wir die Jugendverbände mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Kommunen stärken. Demokratie darf kein abstrakter Begriff sein, sondern muss immer wieder im eigenen Alltag erfahren und erprobt werden können. Werdende Demokrat*innen brauchen Mitmach- und Medienkompetenz sowie politische Bildung, die wir als Querschnittsaufgaben in Kitas, Schulen und Jugendhilfe konzeptionell und finanziell stärken. Auch wollen wir die Unabhängigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung stärken. Bei allen Angeboten im Sozialraum, bei allen Bau- und Wohnumfeldmaßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, werden wir sie beteiligen, ihr Wohl sichern und dies im Baugesetzbuch und im Bundesimmissionsschutzgesetz berücksichtigen.


Eine Kindergrundsicherung gegen Kinderarmut

In einem reichen Land wie Deutschland darf kein Kind in Armut aufwachsen – doch vor allem bei Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehenden), Geringverdienenden mit Kindern oder Familien mit mehr als zwei Kindern reicht das Geld oft vorn und hinten nicht. Kinderarmut bedeutet auch Ausgrenzung, Diskriminierung und schlechtere Bildungschancen. Jedes Kind verdient unsere Unterstützung, denn Zukunftschancen dürfen nicht von der sozialen Herkunft abhängen. Daher werden wir eine Gesamtstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Kinderarmut entwickeln und umsetzen. Neben hervorragender Infrastruktur werden wir Familien mit einer einfachen und gerechten Kinder- und Familienförderung stärken: der Kindergrundsicherung. Unser Vorhaben: Kindergeld, Kinderfreibeträge, Kinderzuschlag, das Sozialgeld für Kinder und die Bedarfe für Bildung und Teilhabe in eine neue, eigenständige Leistung zusammenzufassen. Mit der Kindergrundsicherung bekommt jedes Kind einen festen Garantie-Betrag, Kinder in Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen erhalten zusätzlich noch einen GarantiePlus-Betrag. Je niedriger das Familieneinkommen, desto höher der GarantiePlus-Betrag. Nach einmaliger Beantragung bei der Geburt wird die Höhe der Kindergrundsicherung automatisch von der Familienkasse berechnet, die sie dann auch auszahlt. So kommt die Kindergrundsicherung garantiert bei jedem Kind an und Schritt für Schritt beenden wir Kinderarmut. Sie ist gerecht, denn Kinder, die mehr brauchen, bekommen auch mehr. Die Kindergrundsicherung verbinden wir mit
einer Neuermittlung dessen, was Kinder zum Leben brauchen.


Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder

Ob Kita, Kindertagespflege, Hortbetreuung, Familienberatung, Hilfen zur Erziehung oder Angebote der Jugendarbeit – die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe begleiten Familien beim Aufwachsen der Kinder. Sozialarbeiter*innen und pädagogische Mitarbeiter*innen leisten dabei unter hohem Zeit- und Arbeitsdruck Enormes. Durch gesetzliche Vorgaben zur Personalplanung wollen wir für besser ausgestattete Jugendämter und Entlastung der Fachkräfte sorgen. Qualitätsstandards wollen wir überall in der Kinder- und Jugendhilfe verbindlich erstellen und gemeinsam mit Verbänden, Trägern und Wissenschaft weiterentwickeln. Leistungsansprüche von Kindern und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen werden bisher in einem eigenen Sozialgesetzbuch für
Menschen mit Behinderungen geregelt. Mit einem Bundesinklusionsgesetz soll sichergestellt werden, dass alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe künftig so ausgestaltet sind, dass sie sich auch an Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien richten. Die bestehenden Rechtsansprüche gelten für sie weiter. Wir wollen auf dem eingeschlagenen Weg hin zu einem inklusiven SGB VIII zügiger voranschreiten. Daher werden wir die Länder und Kommunen, die bereits vor Umsetzung des Bundesinklusionsgesetzes alle Kinder unter dem Dach der Jugendhilfe vereinen wollen, mit einem Bundesmodellprogramm unterstützen. So können wertvolle Anregungen für den bundesweiten Umstrukturierungsprozess gewonnen werden. Den Kostenbeitrag von Jugendlichen in einer vollstationären Einrichtung oder Pflegefamilie wollen wir abschaffen.


Selbstwirksamkeit und Mitbestimmung – Jugend als eigenständige Lebensphase stärken

Jugendliche und junge Erwachsene müssen sich frei und selbstbestimmt entwickeln können. Verantwortungsvolle, selbstbewusste und mündige Jugendliche sollen über alle Angelegenheiten, die sie betreffen, mitentscheiden und sichere Lernorte und Freiräume haben, die sie selbst mitgestalten. Damit junge Menschen ihre Ideen und Rechte auch wirksam einbringen bzw. einfordern können, wollen wir niedrigschwellige Beteiligungsgremien wie Kinder- und Jugendparlamente, insbesondere auf kommunaler Ebene, stärken. Wir werden Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit und Demokratiebildung verlässlich unterstützen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Frühe Hilfen und alle Formen von Hilfen zur Erziehung werden wir gemeinsam mit Ländern und Kommunen sicherstellen und
Räume für Jugendliche nachhaltig fördern. Politik mit und für junge Menschen braucht in Zeiten der Globalisierung eine internationale Ausrichtung. Deshalb stärken wir internationale Begegnungen und Austauschprogramme.


Teilhabe und Schutz in der digitalen Welt

Viele Kinder und Jugendliche wachsen mit Tablets, Smartphones und Co. auf – wir müssen sicherstellen, dass sie selbstbestimmt, sicher und gesund in der digitalen Welt groß werden. Wir stärken die digitale Bildung als Gemeinschaftsaufgabe von Eltern, Bildungseinrichtungen und der Jugendhilfe mit Fortbildungen für Fachkräfte und Unterstützungsangeboten für Eltern. Alle sollen digitale Kompetenzen erwerben können, das geht nur mit entsprechender Hardware und Internetanbindung: Kinder, die in Armut leben, erhalten für die Schule ein digitales Endgerät, wenn sie dieses benötigen. Auch dem Suchtpotenzial und den Gesundheitsrisiken der übermäßigen Nutzung digitaler Anwendungen möchten wir begegnen. Kinder und Jugendliche brauchen im Netz besonderen Schutz vor Straftaten wie Hassrede, Cybergrooming oder sexualisierter Gewalt. Dem Mobbing im Netz wollen wir einen Riegel vorschieben. Dafür setzen wir auf eine Präventionsstrategie mit verpflichtenden sicheren Voreinstellungen für Plattformen und altersgerechten und leicht auffindbaren Informations- und Beschwerdemöglichkeiten. Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll in ihren Kompetenzen gestärkt werden. Vor kommerziellem Sammeln ihrer Daten durch private Anbieter werden wir Kinder schützen.


Kinder vor Gewalt schützen

Für viele Kinder und Jugendliche ist psychische, körperliche, sexualisierte Gewalt und Vernachlässigung leidvoller Alltag. Dagegen gehen wir hart vor – mit starker Prävention, konsequenter Aufarbeitung und Strafverfolgung sowie weiteren Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zum Kinderschutz in familiengerichtlichen Verfahren. Das oberste Ziel ist es, Taten zu verhindern. Dafür braucht es Aufklärung, Qualifizierung, altersgerechte Präventionsprogramme und gelebte Schutzkonzepte sowie die Kooperation aller Akteur*innen überall dort, wo Kinder und Jugendliche sich aufhalten und betreut werden. Basiswissen über Kinderrechte, insbesondere Beteiligung, Sensibilisierung und Schutz bei Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt, gehören in die Curricula für Jura, Medizin, Pädagogik und Polizei. Die Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen und die Anforderungen an die Qualifikation von Verfahrensbeiständen sind klar gesetzlich zu regeln. Alle zivilgesellschaftlichen und politischen Ebenen und Kräfte müssen den
Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern zu einem zentralen Thema machen. Organisationen, die Kinder betreuen, tragen dabei eine besondere Verantwortung. Die wichtige Arbeit des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs werden wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen und damit dauerhaft absichern und dabei auch die Zuständigkeiten der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs adäquat verankern. Wir werden bundesweit spezialisierte Fachberatungsstellen systematisch ausbauen sowie telefonische und Online-Beratungsangebote finanziell absichern.


Mehr Zeit für Familien

Den Kopf frei haben für die Familie und die Kinder, auch wenn sie krank sind, das ist unser Ziel. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, der wir uns gemeinsam mit Wirtschaft und öffentlichen Institutionen stellen. Alle Eltern sollen Elternzeit unkompliziert in Anspruch nehmen können. Mit der KinderZeit Plus wollen wir das Elterngeld auf 24 Monate ausweiten: Pro Elternteil je acht Monate, weitere acht Monate können flexibel untereinander aufgeteilt werden. Wird die KinderZeit Plus Teilzeit in Anspruch genommen, verlängert dies entsprechend den Bezugszeitraum. Sie kann bis zum 14. Geburtstag des Kindes genommen werden, denn auch bei älteren Kindern kann zeitweise mehr Aufmerksamkeit nötig sein. Die Bedarfe der Familien von Kindern mit Behinderung sollen zusätzlich Berücksichtigung finden. Wir unterstützen Eltern dabei, Familie und Arbeit mit einer neuen Arbeitszeitkultur und einem flexiblen Vollzeitkorridor in eine ausgewogene Balance zu bringen, Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich zu teilen und Teilzeitfallen zu vermeiden. Niemand soll sich zwischen Kind und Job, Ausbildung oder Studium entscheiden müssen, darum soll der Anspruch auf ein Kinderkrankengeld auf 15 Tage im Jahr pro Kind und Elternteil steigen, Alleinerziehende bekommen 30 Tage. Weil gerade in den ersten Lebensjahren viele Infekte mitgenommen werden, sollte es in dieser Zeit einen zusätzlichen erhöhten Anspruch auf Kinderkrankengeld geben. Die Altersgrenze wollen wir auch hier auf 14 Jahre anheben, ein ärztliches Attest wird erst ab dem vierten Erkrankungstag des Kindes verpflichtend. Für die besondere Zeit direkt nach der Geburt wollen wir neben dem Mutterschutz auch für den zweiten Elternteil eine 14-tägige Freistellung einrichten. Die Mutterschutzregelungen sollen auch nach einer Totgeburt ab der 20. Schwangerschaftswoche möglich sein.


Alleinerziehenden den Rücken stärken

Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) leisten enorm viel und dennoch ist mehr als ein Drittel von Armut bedroht. Mit der Kindergrundsicherung helfen wir mehrfach: Mit der Neuermittlung der Mindestbedarfe von Kindern und Jugendlichen steigt auch der Mindestunterhalt. Und anders als beim heutigen Kindergeld soll nur die Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Nach einer Trennung soll es für getrennt erziehende Eltern bei der Betreuung nicht zusätzlich knirschen, darum werden Mehrkosten für die Ausübung des Umgangs und Betreuungsleistungen angemessen berücksichtigt. Für getrennt erziehende Eltern im Grundsicherungsbezug wollen wir einen Umgangsmehrbedarf einführen. Das Betreuungsmodell soll im Einzelfall am Kindeswohl orientiert gefunden und nicht schematisch definiert werden. Ob ein wichtiger Abendtermin im Job, ein Beratungsgespräch oder Arztbesuch – Kinder können und sollten nicht immer dabei sein. Es gilt, familienunterstützende Dienstleistungen zu fördern, zum Beispiel für ergänzende Kinderbetreuung oder haushaltsnahe Dienstleistungen. Das ist besonders im Krankheitsfall wichtig, denn Kinder und Haushalt müssen trotzdem versorgt sein.


Absicherung für alle Familienformen

Ob Alleinerziehende, Patchwork-, Stief- oder Regenbogenfamilie – Familien sind vielfältig und diese Vielfalt muss ein modernes Familienrecht auch abbilden. Dazu gehört auch ein modernes und liberales Namensrecht. Soziale Eltern übernehmen innerhalb der Familie oft Verantwortung und sind wichtige Wegbegleiter. Rechtlich gesehen sind sie aber auch nach Jahren Außenstehende für ihr Kind: Im Kindergarten, in der Schule oder bei Ärzt*innen ist es nicht vorgesehen, dass sie Entscheidungen für ihre Kinder treffen. Mit der Weiterentwicklung des „kleinen Sorgerechts“ hin zu einem Rechtsinstitut der elterlichen Mitverantwortung, die, auch schon vor Zeugung, auf Antrag beim Jugendamt auf bis zu zwei weitere Erwachsene neben den leiblichen Eltern übertragen werden kann, geben wir allen Beteiligten mehr Sicherheit und stärken Mehr-Eltern-Familien und soziale Elternschaft. Zwei-Mütter-Familien sollen nicht mehr durch das Stiefkindadoptionsverfahren müssen, darum streben wir an, das Abstammungsrecht zu reformieren, sodass die Co-Mutter analog zu Vätern in Ehen zwischen einem Mann und einer Frau automatisch als zweites rechtliches Elternteil gilt. Das Abstammungsrecht muss zudem die Elternschaft von Menschen mit Geschlechtseintrag „divers“ berücksichtigen. Bei Kinderwunsch sollen alle Paare und alleinstehende Frauen die Möglichkeit einer Kostenerstattung für die künstliche Befruchtung erhalten. Alle Kinder benötigen einen klaren Rechtsstatus; das Persönlichkeitsrecht auf Kenntnis der eigenen Abstammung muss für alle Kinder gewahrt werden. Verantwortung wird nicht nur da füreinander übernommen, wo Kinder sind. Mit dem Pakt für das Zusammenleben werden wir eine neue Rechtsform schaffen, die das Zusammenleben zweier Menschen, die füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von der Ehe rechtlich absichert.

Wir sorgen für gute Arbeit und faire Löhne
Mindestlohn anheben

Arbeit muss gerecht bezahlt werden. Und die Menschen brauchen gute Arbeitsbedingungen. Aber in unserem reichen Land arbeiten noch immer Millionen Menschen im Niedriglohnsektor mit schlechten Löhnen und in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen. Besonders oft sind davon Frauen und Menschen mit Migrationsgeschichte betroffen. Das wollen wir ändern. Den gesetzlichen Mindestlohn werden wir sofort auf 12 Euro anheben. Anschließend muss der Mindestlohn weiter steigen, um wirksam vor Armut zu schützen und mindestens der Entwicklung der Tariflöhne zu entsprechen. Die Mindestlohnkommission wollen wir reformieren und mit diesem Auftrag ausstatten. Die bestehenden Ausnahmen für unter 18-Jährige und Langzeitarbeitslose werden wir abschaffen. Leiharbeiter*innen sollen vom ersten Tag an den gleichen Lohn für gleiche Arbeit bekommen wie Stammbeschäftigte – plus Flexibilitätsprämie. Fair zahlende Unternehmer*innen dürfen keine Wettbewerbsnachteile erleiden. In Zeiten von Corona zeigt sich besonders, dass das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte mit kleinen Löhnen zu niedrig ist. Deshalb braucht es ein branchenunabhängiges Mindestkurzarbeitergeld. Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitsverträge nicht mehr befristet werden. Gegen den vielfachen Missbrauch von Werkverträgen und die Abwälzung unternehmerischer Verantwortung mittels Subunternehmerketten gehen wir ordnungspolitisch vor. Wir wollen den Arbeitsschutz stärken, damit er wirksam vor Stress, Burnout und Entgrenzung der Arbeit schützt. Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz nehmen wir ernst und wollen durch klare Sanktionen und verpflichtend zu schaffende Anlaufstellen besser davor schützen.


Vollbeschäftigung schaffen

Wir wollen allen Menschen ermöglichen, am Arbeitsleben teilzuhaben, denn ein guter Arbeitsplatz ist eine wichtige Quelle für Einkommen, Anerkennung und Selbstverwirklichung. Dazu müssen wir gute und sichere Jobs schaffen. Wir wollen die Beschäftigung weiter erhöhen und damit auch verhindern, dass Corona langfristige Spuren am Arbeitsmarkt hinterlässt. Mit dauerhaft höheren öffentlichen Investitionen, mehr Gründungsgeist und Forschung sowie Innovation wollen wir ein Umfeld für viele neue Jobs schaffen. Der deutsche Arbeitsmarkt war dabei in den letzten Jahren gespalten: Fachkräftemangel und deutliche Lohnsteigerungen für Hochqualifizierte in einigen Branchen, prekäre Beschäftigung, unfreiwillige Teilzeit und stagnierende Reallöhne in anderen. Dem wollen wir mit einer sozial
gerechten Arbeitspolitik entgegentreten. Damit sorgen wir für gute Löhne und trocknen den Niedriglohnsektor mittelfristig aus. Selbständige brauchen gute Rahmenbedingungen und eine bessere soziale Absicherung. Strukturelle Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit wollen wir bekämpfen. Für Menschen, die lange arbeitslos sind, schaffen wir einen dauerhaften sozialen Arbeitsmarkt, der sinnstiftende Tätigkeiten vermittelt.


Sozialpartnerschaft stärken, Tarifbindung erhöhen

Sozialpartnerschaft, Tarifverträge und Mitbestimmung sind Eckpfeiler der sozialen Marktwirtschaft. Sie haben unser Land stark gemacht. Da, wo sie gelten, sorgen sie meistens für anständige Löhne und gute Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Tarifverträge und starke Mitbestimmung wieder für mehr anstatt für immer weniger Beschäftigte und Betriebe gelten. Bei der öffentlichen Vergabe sollen im Einklang mit europäischem Recht die Unternehmen zum Zug kommen, die tarifgebunden sind oder mindestens Tariflöhne zahlen. Dafür setzen wir auf ein Bundestariftreuegesetz. Zudem wollen wir es leichter machen, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, damit sie für alle in einer Branche gelten. Tarifflucht darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Wir wollen Betriebe verpflichten zu veröffentlichen, ob sie Tarifvertragspartei sind. Bei Umstrukturierungen sollen die bisherigen tariflichen Regelungen gelten, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen wurde. Paritätische Mitbestimmung soll es zukünftig bereits in Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten geben und wir wollen ein Schlichtungsverfahren einführen, wenn sich Entscheidungen besonders stark auf die Beschäftigten auswirken. Betriebsräte, die sich für Mitarbeiter*innen einsetzen, brauchen auch selbst mehr Schutz. Gleiches gilt auch für die Beschäftigten, die erstmals einen Betriebsrat gründen wollen. Die Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte, Personalräte und auch Jugend- und Ausbildungsvertretungen wollen wir ausbauen und modernisieren, unter anderem wenn es um Personalentwicklung, Weiterbildung, Standortverlagerungen ins Ausland, die Stärkung von Frauen, die Förderung von Vielfalt oder die Verbesserung der Klimabilanz im Unternehmen geht. Die stärkere finanzielle Beteiligung von Mitarbeiter*innen an den Unternehmen, zusätzlich zu
Lohn und Gehalt, kann mehr Mitgestaltung bewirken. Der Wandel der Arbeitswelt, den Digitalisierung und ökologische Transformation mit sich bringen, muss gemeinsam mit den Beschäftigten im Betrieb gestaltet werden.


Selbstbestimmter arbeiten, digitale Chancen nutzen

Wir wollen Beschäftigte dabei unterstützen, ihre Arbeit besser an ihr Familien- und Privatleben anzupassen. Eine moderne Arbeitswelt bedeutet für uns auch mehr Mitsprache bei Ort, Lage und Umfang der Arbeit. In der Corona-Krise wurde das Arbeiten von zu Hause zu einer weit verbreiteten Erfahrung, für viele verbunden mit mehr Eigenständigkeit und weniger Stress, wenn etwa das lange Pendeln wegfiel. Für andere aber auch zur echten Belastungsprobe – wenn zu Hause Arbeitszimmer, Arbeitsschutz und auch Kolleg*innen fehlen oder Arbeit entgrenzt. Die Möglichkeit zur Selbstbestimmung im Arbeitsleben wollen wir daher erhalten und stärken, indem wir ein Recht auf mobiles Arbeiten einführen – mit Blick auf betriebliche Möglichkeiten, aber auch mit strikten Schutzkriterien und starkem Einfluss der Interessenvertretungen versehen. Das mobile Arbeiten kann im Homeoffice oder im nahe gelegenen Co-Working-Space stattfinden, der Wechsel dorthin muss immer freiwillig stattfinden und mit einem Rückkehrrecht sowie mit ausreichend Zeit an einem Arbeitsplatz im Unternehmen verbunden sein.


Mehr Freiraum bei der Arbeitszeit

Ob im Büro, in der Pflege oder auf Montage – für viele Menschen ist der körperliche oder psychische Druck durch Arbeit gewachsen. Gleichzeitig ist Zeit zu haben – für sich selbst oder die Familie – für viele Menschen ein immer größerer Wert. Kürzere Arbeitszeiten, wie beispielsweise die IG Metall sie als Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels in der Automobilbranche vorgeschlagen hat, begrüßen wir, denn sie bieten die Chance, Arbeit gerechter zu verteilen, Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer*innen zu entlasten. Wir wollen Beschäftigte in Branchen, in denen die Belastung besonders hoch ist, mit besseren Arbeitsbedingungen unterstützen. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten aller Arbeitnehmer*innen, selbst flexibler über die eigene Arbeitszeit zu bestimmen – gerade um
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und Zeit für sich selbst zu haben –, verbessert werden. Dafür wollen wir die starre Vollzeit umgestalten, etwa mit Hilfe eines flexiblen Arbeitszeitkorridors, und insbesondere die Sozialpartner unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle zum Vorteil der Arbeitnehmenden zu ermöglichen. Versuche, das Arbeitszeitgesetz zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen aufzuweichen, lehnen wir ab. Die Arbeitszeit soll künftig dokumentiert werden, so wie es der Europäische Gerichtshof in einem Urteil entschieden hat. Wir setzen uns für eine bessere Kontrolle existierender Regelungen ein, um Beschäftigte, deren tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig über 40 Stunden liegt, zu stärken.


Arbeitsversicherung stärkt Chancen

Wir wollen die Arbeitsmarktpolitik auf die Zukunft ausrichten und die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung umbauen. Zentral dafür sind ein Rechtsanspruch auf Weiterbildung und die Stärkung der beruflichen Qualifikation. In einer Welt, in der häufige Berufswechsel für Viele Normalität sind und man nicht mehr automatisch 40 Jahre im gleichen Betrieb arbeitet, brauchen alle Menschen Anlaufstellen und Unterstützung, um ihr Berufsleben selbstbestimmt zu gestalten. Überall dort, wo es eine Arbeitsagentur gibt, sollen Bildungsagenturen zentrale Anlaufstellen werden und Menschen bei der Neuorientierung unterstützen, Weiterbildungsberatung und -förderung sollen damit vereinfacht werden. Die Förderung des lebensbegleitenden Lernens für Menschen mit Behinderungen wollen
wir ausbauen. Den Zugang zur Arbeitsversicherung werden wir deutlich erleichtern und bereits ab vier Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld einführen. Auch selbständige Berufstätigkeit muss sozial besser abgesichert werden. Dafür vereinfachen wir den Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und schaffen eine Zugangsmöglichkeit für alle Selbständigen, auch über die Auswahl zwischen zwei Tarifen. Selbständige sollen damit neben dem Anspruch auf Arbeitslosengeld I auch einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld in besonderen Notsituationen wie beispielsweise während einer Pandemie erhalten. Wir wollen Gründungen aus Phasen der Arbeitslosigkeit heraus besser fördern und durch die Krise zurückgeworfenen Berufsanfänger*innen
mit einem Einstiegszuschuss eine Brücke in den Arbeitsmarkt bauen.


Besserer Schutz bei online vermittelter Arbeit

Vom Handwerkerdienst über Software-Entwicklung bis zur Reinigung – immer mehr Dienstleistungen werden über Online-Plattformen vermittelt (Gig-Working) oder finden sogar ortsunabhängig in der Cloud statt (Crowd-Working). Die Digitalisierung von Tätigkeiten und die digitale Vermittlung von Arbeit bergen viele neue Chancen. Aber Arbeitsrecht und Arbeitsschutz müssen an die Onlinewelt angepasst werden, damit daraus nicht neue Formen von Ausbeutung und Abhängigkeiten entstehen. Wir wollen online getätigte oder vermittelte Arbeit regulieren, um dort arbeitenden Menschen den gleichen Schutz zu gewähren wie den analog Arbeitenden. Wir wollen Scheinselbständigkeit verhindern, indem wir bei der Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung
für mehr Rechts- und Planungssicherheit sorgen. Wenn der/die Auftragnehmer*in angibt, einen Arbeitnehmerstatus zu haben, soll künftig der/die Auftraggeber*in beweisen, dass dem nicht so ist. Unfaires Preis-Dumping gilt es durch ein Mindesthonorar für zeitbasierte Dienstleistungen zu unterbinden. Arbeitnehmerähnliche Personen und Solo-Selbständige sollen sich künftig leichter tariflich organisieren können und branchenspezifisch sollen weitere verbindliche Honoraruntergrenzen vereinbart werden können, die auch für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Plattformbetreiber tragen eine Verantwortung für ihre Auftragnehmer*innen. Wir wollen mit klaren Mindeststandards beim Arbeits- und Datenschutz und bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit einem starken Beschäftigtendatenschutz und einem digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften für Fairplay bei der Plattformökonomie und insgesamt in der digitalen Arbeitswelt sorgen.


Faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte aus europäischen Nachbarstaaten

In jedem europäischen Nachbarland arbeiten zu können, das ist eine der großen Errungenschaften unseres vereinten Europas. Was in hochqualifizierten Berufen viel Freiheit gebracht hat, führte in manchen Dienstleistungsbereichen zu ausbeuterischen Arbeitsrealitäten. Missstände in den deutschen Schlachthöfen haben das schlaglichtartig gezeigt. Doch auch anderswo, zum Beispiel auf dem Bau oder in der Pflege, herrschen vielfach ausbeuterische Verhältnisse. Wir wollen, dass alle Beschäftigten – egal, wie lange sie hier arbeiten – genauso gut bezahlt und abgesichert sind wie ihre deutschen Kolleg*innen. Dafür braucht es ein wirksames Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit, ein Verbandsklagerecht der Gewerkschaften, eine europäische Sozialversicherungsnummer, höhere Mindeststandards für Unterkünfte von entsandten Beschäftigten, die Abschaffung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung, eine bessere Regulierung der Vermittlungsagenturen und mehr Kontrolle durch eine gestärkte Europäische Arbeitsbehörde. Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten müssen besser über ihre Rechte informiert werden und wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine bessere soziale Absicherung für arbeitssuchende EU-Bürger*innen ein.

Wir schaffen Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, von dieser Selbstverständlichkeit sind wir immer noch weit entfernt. Durchschnittlich verdienen Frauen, vor allem wenn sie sich um Kinder oder Pflegebedürftige kümmern, im gesamten Erwerbsleben etwa nur halb so viel wie Männer, was sich auch in ihrer ungenügenden Alterssicherung bemerkbar macht. Deswegen setzen wir uns auf europäischer Ebene für eine ambitionierte EU-Richtlinie für Lohngleichheit ein und werden national ein effektives Entgeltgleichheitsgesetz einführen, das auch für kleine Betriebe gilt und die Unternehmen verpflichtet, von sich aus über die Bezahlung von Frauen und Männern und über ihre Maßnahmen zum Schließen des eigenen Pay-Gaps zu berichten. Dieses Gesetz muss auch ein wirksames Verbandsklagerecht enthalten,
damit bei strukturellen Benachteiligungen auch Verbände die Klage übernehmen können und die Betroffenen nicht auf sich allein gestellt sind. Lohncheckverfahren können Diskriminierungen aufdecken. Deshalb werden wir Tarifpartner und Unternehmen verpflichten, alle Lohnstrukturen auf Diskriminierung zu überprüfen und den Beschäftigten anonymisierte Spannen der Gehalts- und Honorarstruktur zugänglich zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass Berufe, die vor allem von Frauen ausgeübt werden, eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher, insbesondere in Form besserer Arbeitsbedingungen und besserer Bezahlung. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf muss für alle vereinfacht werden.


Wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen stärken

Um selbstbestimmt leben zu können, ist wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar. Deshalb müssen Steine, die dies behindern, aus dem Weg geräumt werden. Frauen übernehmen nach wie vor den Großteil der Sorgearbeit, die systemrelevant für unsere Gesellschaft ist. Wir wollen für eine eigenständige Absicherung in allen Lebensphasen sorgen – von der Berufswahl bis zur Rente. Minijobs, mit Ausnahmen für Studierende, Schüler*innen und Rentner*innen, wollen wir in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung überführen und Regelungen für haushaltsnahe Dienstleistungen schaffen. Das durch enge Rollenerwartungen eingeschränkte Berufswahlverhalten wollen wir durch eine gendersensible Berufsberatung erweitern. Die gläserne Decke, die Frauen am Aufstieg hindert, wollen
wir aufbrechen. Dies gelingt durch eine kluge Zeitpolitik, die es auch Partner*innen erleichtert, Verantwortung in der Familie zu übernehmen und Arbeit geschlechtergerecht aufzuteilen. Wir wollen, dass die Sorge in der Familie gemeinsam und gleichberechtigt getragen wird, und sehen darin eine Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter. Dafür ist es notwendig, dass insbesondere Väter gleichermaßen Verantwortung und Sorgearbeit in der Familie übernehmen. Alleinerziehende dürfen dabei gegenüber Paaren nicht benachteiligt werden. Von Diskriminierungen am Arbeitsmarkt Betroffene wollen wir stärken, unter anderem mit einem Verbandsklagerecht, dem Ausbau entsprechender Rechtsberatung und durch ein echtes Recht auf die Rückkehr in Vollzeit, das
auch für kleinere Betriebe gilt. Damit Eltern nicht aufgrund der Tatsache, dass sie Kinder haben, in der Arbeitswelt benachteiligt werden, werden wir notwendige Maßnahmen inklusive erforderlicher Gesetzesänderungen ergreifen.


Gleichberechtigung auch bei der Steuer

Das deutsche Steuerrecht steckt noch im letzten Jahrhundert fest. Während sich viele Paare Familien- und Erwerbsarbeit gleichberechtigter aufteilen, als es noch vor Jahren der Fall war, gilt bei der Steuer nach wie vor das Modell eines männlichen Ernährers und einer Frau, die höchstens dazuverdient und sich hauptsächlich um Haushalt und Kinder kümmert. Dieses Modell ist ungerecht, weil es Ehen privilegiert, Ein-Eltern-Familien (Alleinerziehende) und nicht verheiratete Paare außen vor lässt, die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt und Frauen gleichzeitig nicht wirklich absichert. In Krisen bekommen vor allem Frauen die Nachteile zu spüren, zum Beispiel durch weniger Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld. Im Zusammenspiel mit Minijobs und der kostenlosen Mitversicherung wirken sich diese
Maßnahmen negativ auf die Erwerbstätigkeit von Frauen aus. Deshalb wollen wir für neu geschlossene Ehen eine individuelle Besteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen. Bei der Lohnsteuer soll die/der heute über Gebühr belastete Zweitverdiener*in entlastet werden, indem das Faktorverfahren zur Regel und die Steuerklasse 5 für Zuverdiener*innen abgeschafft wird. So sorgen wir dafür, dass gleichberechtigte Lebensentwürfe nicht länger benachteiligt werden. Paare, die bereits verheiratet sind, können sich entscheiden, ob sie sich einzeln veranlagen oder weiterhin das Ehegattensplitting nutzen wollen. Zugleich stärken wir mit der Kindergrundsicherung Familien. Alleinerziehende, die heute am stärksten von Armut betroffen sind, entlasten wir mit einer Steuergutschrift.

Wir sichern die sozialen Netze
Garantiesicherung statt Hartz IV

Jeder Mensch hat das Recht auf soziale Teilhabe, auf ein würdevolles Leben ohne Existenzangst. Deswegen wollen wir Hartz IV überwinden und ersetzen es durch eine Garantiesicherung. Sie schützt vor Armut und garantiert ohne Sanktionen das soziokulturelle Existenzminimum. Sie stärkt so Menschen in Zeiten des Wandels und kann angesichts großer Veränderungen der Arbeitswelt Sicherheit geben und Chancen und Perspektiven für ein selbstbestimmtes Leben eröffnen. Die grüne Garantiesicherung ist eine Grundsicherung, die nicht stigmatisiert und die einfach und auf Augenhöhe gewährt wird. Das soziokulturelle Existenzminimum werden wir neu berechnen und dabei die jetzigen Kürzungstricks beenden. In einem ersten Schritt werden wir den Regelsatz um mindestens 50 Euro und damit spürbar anheben. Die Leistungen der Garantiesicherung wollen wir schrittweise individualisieren. Die Anrechnung von Einkommen werden wir deutlich attraktiver gestalten, sodass zusätzliche Erwerbstätigkeit immer zu einem spürbar höheren Einkommen führt. Jugendliche in leistungsempfangenden Familien sollen ohne Anrechnung Geld verdienen dürfen. Vermögen werden künftig unbürokratischer und mit Hilfe einer einfachen Selbstauskunft geprüft. Das Schonvermögen wird angehoben. Wir streben an, die soziale Sicherung schrittweise weiter zu vereinfachen, indem wir die existenzsichernden Sozialleistungen zusammenlegen und ihre Auszahlung in das Steuersystem integrieren. Wir begrüßen und unterstützen Modellprojekte, um die Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens zu erforschen. Durch die Abschaffung der bürokratischen und entwürdigenden Sanktionen schafft die Garantiesicherung Raum und Zeit in den Jobcentern für wirkliche Arbeitsvermittlung und Begleitung. Wir brauchen einen Perspektivenwechsel bei der Arbeitsförderung mit ausreichend Personal, um der Unterschiedlichkeit der langzeitarbeitslosen Menschen gerecht zu werden. Notwendig sind intensive Betreuung, individuelle Unterstützung und anstelle eines Vermittlungsvorrangs in prekäre Arbeit wollen wir einen Vorrang für Ausbildung und Qualifizierung. Wichtig ist insbesondere soziale Teilhabe durch einen dauerhaften sozialen und inklusiven Arbeitsmarkt, der niedrigschwellig und bedarfsgerecht ausgestaltet ist und von dem die Langzeitarbeitslosen auch aufgrund einer guten Begleitung vielfältig profitieren.

 

Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe und auf Schutz vor Diskriminierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Auf Basis der UN-Behindertenrechtskonvention und des Grundsatzes der Selbstbestimmung werden wir Inklusion vorantreiben und wollen deren verbindliche Umsetzung mit einer Enquete-Kommission begleiten. Leistungen zur Teilhabe müssen in jeder Phase allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung gewährt sein. Wir wollen einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen und dafür Arbeitgeber*innen, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, besser unterstützen. Die Selbstvertretungsstrukturen werden wir stärken und absichern. Arbeitgeber*innen, die hingegen nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sollen eine höhere Ausgleichsabgabe zahlen, die wir in die Förderung inklusiver Beschäftigung investieren werden. Wir wollen das heutige Werkstattsystem zu einem System von Inklusionsunternehmen weiterentwickeln, in dem Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird. Wir werden Arbeitnehmer*innen-Rechte sicherstellen und fördern den Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Tagesförderstätten wollen wir in diesen Prozess mit einbeziehen. Das Budget für Arbeit werden wir ausbauen und Menschen, die es nutzen, in der Arbeitslosenversicherung absichern. Auszubildende und Studierende mit Behinderung erhalten bei Auslandsaufenthalten
ein Budget zur Deckung ihrer Bedarfe, das den Leistungen entspricht, die sie im Inland erhalten. Unser Ziel ist es, das Bundesteilhabegesetz weiterzuentwickeln und Teilhabe zu garantieren – kein Poolen von Leistungen gegen den Willen der Betroffenen, echtes Wunsch- und Wahlrecht, Leistungen unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und ein Bundesteilhabegeld. Anträge auf Teilhabeleistungen sollen einfach und unbürokratisch sein und Entscheidungen im Sinne der Menschen mit Behinderung schnell erfolgen.


Gemeinsame soziale Mindeststandards in der EU

Wir treten ein für eine Europäische Union, die soziale Absicherung und Mindeststandards EU- weit garantiert. Soziale Rechte müssen den gleichen Stellenwert erhalten wie die wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts. Dafür sind gemeinsame europäische Arbeits- und Sozialstandards essentiell. Wir machen uns für eine europäische Grundsicherungsrichtlinie stark, die soziale Mindeststandards für jedes Land festlegt, angepasst an die jeweilige ökonomische Situation. Länderspezifische Mindestlöhne sollen überall in der EU dafür sorgen, dass Menschen von ihrer Arbeit leben können. Das in der Corona-Krise eingeführte europäische Kurzarbeitsprogramm wollen wir verstetigen. Zur Stabilisierung im Falle von Krisen setzen wir uns für die Einführung einer europäischen Arbeitslosenrückversicherung ein. Wir wollen die europäischen Betriebsräte stärken und die Mitbestimmung in grenzüberschreitenden Unternehmen weiter absichern durch gestärkte Informationsrechte und verschärfte Sanktionen. Unser langfristiges Ziel ist, dass die in der Europäischen Grundrechtecharta verankerten sozialen Rechte als Grundrechte gegenüber den Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof einklagbar sind.


Eine verlässliche Alterssicherung für alle

Die langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent hat für uns hohe Priorität. Bei einem weiteren Absinken wären immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen und die Akzeptanz der gesetzlichen Rente wäre gefährdet. Um das Rentenniveau zu sichern, wollen wir die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Recht auf Rückkehr in Vollzeit erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer*innen verbessern. Um die Belastungen der Versicherten und der Arbeitgeber*innen zu begrenzen, sollen bei Bedarf die Steuerzuschüsse erhöht werden. Prekäre Beschäftigung muss überwunden werden, denn nur armutsfeste Löhne führen auch zu einer auskömmlichen Rente. Die gesetzliche Rentenversicherung wollen
wir schrittweise zu einer Bürger*innenversicherung weiterentwickeln, in die perspektivisch alle einbezogen werden, damit alle gut abgesichert sind. In einem ersten Schritt zu einer Bürger*innenversicherung sorgen wir dafür, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken, und Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Dabei werden bereits bestehende private Altersvorsorgeformen sowie Altersgrenzen berücksichtigt. Um Altersarmut zu verhindern, werden wir die Grundrente reparieren und zu einer echten Garantierente weiterentwickeln, die deutlich mehr Menschen als bisher einbezieht und finanziell besserstellt. Wir führen darüber hinaus eine von den Arbeitgeber*innen finanzierte
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage ein, mit der vollzeitbeschäftigte Geringverdienende bei langjähriger Beschäftigung im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Grundsätzlich halten wir an der Rente mit 67 fest. Wir wollen es Menschen aber leichter machen, selbst darüber zu entscheiden, wann sie in Rente gehen wollen, auch über die Regeleintrittsgrenze hinaus.


Ein Bürger*innenfonds für die Rente

Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge kann das Umlagesystem sinnvoll ergänzen. Die Riester-Rente hat sich aber als ein völliger Fehlschlag herausgestellt und die Rürup-Rente hat gravierende Schwächen. Die Produkte sind teuer und undurchschaubar und haben zum Teil eine geringere Rendite als Omas Sparstrumpf. Profitabel sind sie oft nur für die Versicherungswirtschaft oder dank der öffentlichen Förderung. Deswegen haben bei weitem nicht alle davon Gebrauch gemacht. Wir wollen die Riester- und die Rürup-Rente durch einen öffentlich verwalteten Bürger*innenfonds ersetzen. Die öffentliche Zulagenförderung der privaten Altersvorsorge werden wir reformieren und auf niedrige und mittlere Einkommen fokussieren. Für Menschen mit einem bestehenden Riestervertrag besteht, falls von ihnen gewünscht, Bestandsschutz. Der Fonds kann langfristig orientiertes Eigenkapital für die Wirtschaft bereitstellen. In den Bürger*innenfonds zahlen alle ein, die nicht aktiv widersprechen. So wird ein Volumen geschaffen, das die Verwaltungskosten gering hält, die Risiken breit streut und auf teure Garantien verzichten kann. Der Bürger*innenfonds wird öffentlich und politisch unabhängig verwaltet und investiert anhand von ESG-Nachhaltigkeitskriterien. Er investiert langfristig und hilft so, die Kurzfristorientierung der Märkte zu überwinden. So bietet er das Potenzial einer guten Rendite. Arbeitgeber*innen sollen künftig eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, einen eigenen Finanzierungsbeitrag leisten und den Bürger*innenfonds als Standard dafür nutzen können. Um es kleinen Unternehmen einfacher zu machen, eine betriebliche Altersvorsorge anzubieten, wollen wir die reine Beitragsgarantie für kleine Unternehmen einführen, sie bei der Haftung entlasten und so für eine bessere Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge sorgen. Zusätzlich wollen wir erreichen, dass Selbständige vergleichbare Chancen auf eine angemessene Altersversorgung haben wie abhängig Beschäfti

Wir geben Gesundheit und Pflege einen neuen Wert
Vorsorge als Leitprinzip

Wir wollen den Zugang zu guter Gesundheitsversorgung von der Kindheit bis ins hohe Alter sicherstellen – aber gute Gesundheitspolitik umfasst mehr. Wer in der Fleischindustrie unter prekären Bedingungen arbeitet, in einer schimmeligen Wohnung oder an einer vielbefahrenen Straße wohnt oder mit Hartz IV in Armut lebt, kann seine Gesundheit nur schwer schützen, hat eine höhere Wahrscheinlichkeit zu erkranken und oft einen schlechteren Zugang zur Gesundheitsversorgung. Für eine gesunde Gesellschaft braucht es eine Politik, die vorsorgt, die die Ursachen von Krankheiten bekämpft, Präventionsforschung fördert und vorausschauend handelt. Statt nur auf die nächste Krise zu reagieren, sollen in Zukunft durch gemeinsame Gesundheitsziele und eine Ausweitung der Gesundheitsberichterstattung Krankheitsursachen und der Stand der gesundheitlichen Versorgung in den Blick genommen werden. Prävention, Gesundheitsförderung und gesundheitliche Versorgung wollen wir grundsätzlich als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen verfolgen.


Für Pandemien gewappnet sein

Die Corona-Krise hat gezeigt, dass unser Gesundheitssystem für künftige Pandemien besser gewappnet sein muss. Deshalb stoßen wir eine umfassende Analyse des Pandemiemanagements an. Spätestens jetzt ist der Moment, längst überfälligen Wandel einzuleiten, beispielsweise die Krankenhaus- und Notfallversorgung zu reformieren und die Digitalisierung, insbesondere in den Gesundheitsämtern, beherzt voranzutreiben. Um Pandemien zukünftig effektiv und nachvollziehbar zu bekämpfen, sollen Stufen zur Eindämmung von Pandemien im Infektionsschutzgesetz definiert, Pandemieschutzpläne aktualisiert und soll ein unabhängiger und interdisziplinärer Pandemierat eingerichtet werden. Getroffene Maßnahmen müssen evidenzbasiert und verhältnismäßig sein. Mit einer klaren Kommunikationsstrategie sollen den Bürger*innen Datengrundlagen, Entscheidungsgründe und -wege transparent gemacht werden. Wir investieren in Gesundheitsforschung, zum Beispiel bei Medikamenten, Impfstoffen oder der Entwicklung neuer Testverfahren. Dort, wo es keine ausreichenden Anreize für die Therapieentwicklung gibt, wie zum Beispiel bei Antibiotika oder antiviralen Medikamenten, schaffen wir alternative Anreizsysteme. Auch die Produktion von Medikamenten und Medizinprodukten soll – in europäischer Kooperation – vorangetrieben werden, die Versorgung, zum Beispiel mit Atemschutzmasken, durch eigene Produktionsstandorte sichergestellt werden. Die Universitätsmedizin werden wir angesichts ihrer wichtigen Rolle in der Pandemiebekämpfung weiter stärken – von der Spitzenforschung über die Vernetzung bei Daten und Digitalisierung bis zur Versorgung per Telemedizin im ländlichen Raum. Auf europäischer Ebene braucht es mehr gemeinsame Strategie und Koordinierung, etwa durch die gemeinsame Planung und Nutzung
medizinischer Notfallkapazitäten oder durch ein europäisches Frühwarnsystem und die gemeinsame Erhebung und Nutzung relevanter Daten. Daher setzen wir uns für den zügigen Aufbau von HERA ein, einer EU-Behörde, die künftig staatliche und privatwirtschaftliche Aktivitäten besser koordinieren soll. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten wollen wir stärken und uns für eine engere Kooperation mit nationalen Gesundheitsbehörden einsetzen.


Gesundheitsämter stärken

Nicht erst in der Corona-Pandemie wird sichtbar, dass wir als Gesellschaft größere Anstrengungen unternehmen müssen, um die öffentliche Gesundheit zu stärken und Menschen ein gutes Leben zu ermöglichen. Ob der Besuch der mobilen Zahnärzt*innen in der Schule oder die Impfaktion im Pflegeheim – für Gesundheitsförderung, die Menschen unkompliziert erreicht, braucht es eine Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Unser Ziel ist es, im Zusammenspiel zwischen den Gesundheitsdiensten der Länder und Kommunen, Strukturen der öffentlichen Gesundheitsfürsorge an Universitäten und Hochschulen und einem neu zu schaffenden Bundesinstitut für Gesundheit gemeinsam eine starke Säule der öffentlichen Gesundheitsfürsorge aufzubauen. Das Institut soll gemeinsame, langfristige Gesundheitsziele entwickeln, zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens berichten, die Qualität und Koordination der Gesundheitsdienste sichern und als zentrales Public-Health-Organ durch die Bündelung bestehender Strukturen des Bundes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Bisher sind die Gesundheitsämter chronisch unterfinanziert und unterbesetzt, die personelle und technische Ausstattung muss dauerhaft verbessert werden. Wir wollen deshalb, dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, dass die Mittel für den Öffentlichen Gesundheitsdienst schrittweise auf mindestens 1 Prozent der Gesundheitsausgaben angehoben werden, sodass er seine Aufgaben des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung dauerhaft wahrnehmen kann. Die Gesundheitsdienste wollen wir stärker in die Gesundheitsförderung und Prävention in den Lebenswelten vor Ort einbinden. Die Mitarbeiter*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere Amtsärzt*innen, müssen vergleichbar zu anderen Beschäftigungsverhältnissen im Gesundheitswesen bezahlt werden. Auch pflegerische Fachkompetenz soll stärker eingebunden werden – als sogenannte Community Health Nurses oder in der Schulgesundheitspflege.


Gute gesundheitliche Versorgung in Stadt und Land

Gesundheit ist Daseinsvorsorge. Wir wollen, dass Menschen im ganzen Land gut und verlässlich versorgt werden. Viele niedergelassene Ärzt*innen, Hebammen, Heilmittelerbringer*innen und andere medizinische Fachkräfte arbeiten jeden Tag hart daran, diese Versorgung zu ermöglichen. Doch wenn mancherorts der Weg zur Hebamme kaum zu bewältigen ist, die Kinderstationen Patient*innen abweisen müssen oder Hausarztpraxen auf dem Land schließen müssen, weil ein*e Nachfolger*in fehlt, gefährdet das die gesundheitliche Versorgung. Wir wollen die Primärversorgung durch Hausärzt*innen und weitere Gesundheitsberufe weiter stärken. Um die Versorgung in Stadt und Land sicherzustellen, wollen wir, dass ambulante und stationäre Angebote in Zukunft übergreifend geplant werden und etwa regionale Versorgungsverbünde mit enger Anbindung an die Kommunen gefördert werden. Perspektivisch soll es eine gemeinsame Abrechnungssystematik für ambulante und stationäre Leistungen geben. Außerdem heben wir die strikte Trennung der ambulanten Gebührenordnungen EBM und GOÄ auf. Auch die zahnmedizinische Regelversorgung in der GKV muss regelmäßig an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Gleichzeitig wollen wir die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen stärken. Denn die Versorgung muss von den Patient*innen aus gedacht werden. Dafür wollen wir insbesondere die Einrichtung von gemeinwohlorientierten regionalen Gesundheitszentren unterstützen, in denen alle Gesundheitsberufe unter gemeinsamer Trägerschaft auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Die Aufgabenverteilung im Gesundheitswesen werden wir so reformieren, dass nichtärztliche Gesundheits- und Pflegeberufe mehr Tätigkeiten sowie die Verordnung von Hilfsmitteln und pflegenahen Produkten eigenverantwortlich übernehmen können. Bei nachgewiesener Qualifikation wollen wir den Direktzugang für Therapeut*innen. Die Arbeitsbedingungen in und die Vergütung von Therapieberufen müssen dringend ihrer wichtigen Rolle im Gesundheitswesen angepasst, das Schulgeld für diese Ausbildungen muss abgeschafft werden. Die Ausbildung in den Therapieberufen muss in regulären Studiengängen möglich sein.


Krankenhäuser nach gesellschaftlichem Auftrag finanzieren

In Krankenhäusern sollen alle die Versorgung erhalten, die sie benötigen. Doch falsche politische Weichenstellungen und der daraus folgende ökonomische Druck haben zu Fehlanreizen zu Lasten des Patient*innenwohls und zu Kosteneinsparungen zu Lasten des Personals geführt. Es braucht eine verbindlichere Landeskrankenhausplanung, die die öffentlichen Versorgungsinteressen an Grund-, Schwerpunkt- und Maximalversorgung definiert. Der Bund soll die Möglichkeit haben, dafür gemeinsame bundesweite Grundsätze für die Krankenhausplanung zu definieren. Welche Angebote es vor Ort gibt, darf nicht davon abhängen, was sich rentiert oder was sich Träger noch leisten können, sondern muss sich danach richten, was nötig ist. Dabei hat die flächendeckende, erreichbare Grundversorgung der Bevölkerung einen eigenen Stellenwert. Die Gemeinwohlorientierung im Gesundheitswesen soll gestärkt und der Trend hin zu Privatisierung umgekehrt werden. Die Konzentration auf ertragreiche Angebote muss ein Ende haben. Kliniken sollen deshalb in Zukunft nicht mehr nur nach Fallzahl, sondern auch nach ihrem gesellschaftlichen Auftrag finanziert werden. Dafür braucht es ein neues Finanzierungssystem, das eine starke Säule der Strukturfinanzierung beinhaltet, sodass Entscheidungen danach getroffen werden, was das Beste für Patient*innen und Beschäftigte ist – und eine bürokratiearme Kostenkontrolle dem nicht zuwiderläuft. Vorgaben zur Personalbemessung, Behandlungs- und Versorgungsqualität sichern eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Versorgung. Die seit Jahren zunehmende Lücke in der staatlichen Investitionsfinanzierung wollen wir durch eine gemeinsame Finanzierung durch Bund und Länder schließen. Organspende rettet Leben. Wir wollen die Strukturen bei der Organisation und Qualität der Organspende in den Kliniken und des Transplantationsregisters weiter verbessern.


Notfallversorgung reformieren

Wie gut ein Gesundheitssystem funktioniert, zeigt sich oft erst im Notfall – und dann wird es häufig ernst. Damit die Notfallversorgung in Deutschland besser funktioniert, muss sich einiges ändern. Das fängt beim Rettungsdienst an, der Menschen in Not heute umfassender medizinisch behandeln kann und deshalb wie die übrige Gesundheitsversorgung im Gesetz geregelt werden muss. Die Notrufleitstellen der Nummern 112 und 116117 müssen organisatorisch zusammengeführt werden, damit es im Zweifelsfall keine Rolle spielt, wo Menschen anrufen, sondern sie nach einer standardisierten Notrufabfrage immer die passende Hilfe bekommen. Deshalb wollen wir diese Notrufleitstellen zu Gesundheitsleitstellen verbinden, die rund um die Uhr eine verlässliche Lotsenfunktion übernehmen. An zentralen Klinikstandorten soll in Notfallzentren eine nahtlose Verzahnung der bislang getrennten ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten der Notfallversorgung erfolgen. Gerade nachts und am Wochenende sollen diese personell so unterstützt werden, dass Patient*innen in weniger ernsten Situationen auch ambulant gut versorgt werden können. Durch eigene Budgets für die Notfall- und Intensivmedizin sowie einheitliche Stufen und Vorgaben zur Notfallversorgung wollen wir sicherstellen, dass Menschen in Not, in der Stadt und auf dem Land, stets die erwartbare Hilfe auch verlässlich vorfinden.


Versorgung psychisch Erkrankter verbessern

Starke Prävention und angemessene Versorgung – für beides wollen wir die Weichen stellen, denn seelische Gesundheit ist Fundament für Lebensqualität, soziale Teilhabe und körperliche Gesundheit und mehr als nur Abwesenheit psychischer Krankheiten. Es ist nicht zumutbar, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf therapeutische Hilfe warten müssen. Wer eine psychische Erkrankung hat, braucht schnelle und leicht zugängliche Hilfen, damit das Leid sich nicht verschlimmert. Stigmatisierungen, zum Beispiel am Arbeitsplatz, muss vorgebeugt werden. Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten und stationären Therapie- sowie Hilfs- und Beratungsangeboten, zum Beispiel auch für Suizidprävention oder bei Abhängigkeiten, ist zentral. Wir wollen ambulante Psychotherapieplätze durch mehr Kassenzulassungen von Psychotherapeut*innen schaffen. Es braucht eine gemeindenahe und personenzentrierte Versorgung und eine verbesserte, sektorübergreifende Zusammenarbeit. Dabei müssen auch die Besonderheiten der Versorgung von Kindern und Jugendlichen, von LSBTIQ*, geflüchteten und traumatisierten Menschen sowie von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, berücksichtigt werden. Behandlungen unter Zwang müssen auf ein unumgängliches Mindestmaß reduziert werden. Dafür braucht es eine systematische Dokumentation und die konsequente Patient*innenorientierung des therapeutischen Angebots. Hilfsangebote zwischen ambulanter und stationärer Behandlung müssen flexibler werden und die verschiedenen Berufsgruppen im Team eine miteinander abgestimmte Behandlung übernehmen können. Bei der unzureichenden Reform der Psychotherapie-Ausbildung muss nachgebessert werden, unter anderem damit angehende Psychotherapeut*innen endlich unter guten Bedingungen ausgebildet werden.


Geburtshilfe verbessern, Gesundheit von Frauen stärken

Eine gute Geburtshilfe stellt das Wohl von Gebärenden und Kindern in den Mittelpunkt. Um den notwendigen Kulturwandel zu schaffen, sollen Hebammen und andere Akteur*innen bei einem Geburtshilfegipfel Qualitätsstandards, orientiert an dem Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“, entwickeln. Dazu gehören neben der 1:1-Betreuung die Wahlfreiheit des Geburtsortes, die Sicherstellung wohnortnaher Versorgung, die Sensibilisierung für Gewalt in der Geburtshilfe und die Etablierung eines Betreuungsbogens vor, während und nach der Geburt. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Hebammenberuf zu stärken, sind außerdem eine Reform der Haftpflicht für Gesundheitsberufe, die Aufnahme der Rufbereitschaftspauschale in den Katalog der Kassenleistungen, der erleichterte nachträgliche akademische Titelerwerb für ausgebildete Hebammen. und der Ausbau hebammengeführter Kreißsäle und Geburtshäuser nötig. Finanzielle Fehlanreize für einen medizinisch nicht notwendigen Kaiserschnitt darf es nicht geben. Wir wollen das Gesundheitssystem geschlechtergerecht machen. Geschlechtsspezifische Aspekte in Forschung und Ausbildung und in der medizinischen Praxis werden nicht ausreichend berücksichtigt, etwa bei der Medikamentenforschung. Das gefährdet die Gesundheit von Frauen wie auch von Trans*- und Inter*-Menschen. Die Forschung zu geschlechtsspezifischer Medizin und Pflege sowie Frauengesundheit muss sichergestellt, in der medizinischen und pflegerischen Praxis umgesetzt und in der Ausbildung verankert werden. Damit einhergehend muss gezielter in die Forschung und Weiterentwicklung von Verhütungsmitteln für alle Geschlechter investiert werden. Mit Hilfe einer paritätischen Frauenquote für Führungspositionen im Gesundheitswesen und durch bessere Arbeitsbedingungen holen wir mehr Frauen in die Führungsgremien unseres Gesundheitswesens.

 

Zugang zum Gesundheitssystem sichern, Diskriminierung beenden

Auch im Gesundheitswesen wollen wir Diskriminierung bekämpfen. Beispielsweise erhalten Menschen mit Behinderungen häufig nicht alle dringend benötigten Gesundheitsleistungen, Hilfsmittel oder häusliche Pflege und werden so in ihrer Teilhabe beschränkt. Deshalb wollen wir mit einem ressortübergreifenden Inklusionsplan diese Hürden umfassend abbauen, die Gesundheitsleistungen auf die jeweiligen Bedarfe gezielt ausrichten und bürokratische Vorgänge so weit wie möglich reduzieren. Das umfasst auch verpflichtende Vorgaben zur Barrierefreiheit bei der Bedarfsplanung und eine Reform der Heilmittelversorgung. Das Gesundheitswesen muss insgesamt inklusiv ausgestaltet werden, unter anderem auch in der Aus- und Fortbildung des Personals. Auch für LSBTIQ* muss diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung gesichert sein. Dafür werden wir den Anspruch auf medizinische Maßnahmen für Trans*- und Inter*-Menschen gesetzlich verankern. Die bestehenden Lücken beim Verbot sogenannter „Konversionstherapien“ werden wir schließen. Wir wollen die Aufklärungsarbeit über HIV und aktuelle Behandlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Ärzt*innen stärker in Aus-, Fort- und Weiterbildung berücksichtigen, um Stigmatisierung vorzubeugen. Der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung muss auch für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz oder Wohnungslose und unabhängig vom Aufenthaltsstatus gewährleistet sein. Das gilt auch für Unionsbürger*innen und Menschen, die ohne Papiere in Deutschland leben, etwa durch einen anonymen Krankenschein, die Abschaffung der Mitteilungs- und Unterrichtungspflichten an öffentlichen Stellen oder die Stärkung von Beratungsnetzwerken für Menschen ohne Papiere. Damit Sprache keine unüberwindbare Hürde darstellt, wollen wir einen Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung im SGB V schaffen. Die erleichterte Abschiebung von erkrankten und traumatisierten Geflüchteten wollen wir zurücknehmen und die Anerkennung von psychotherapeutischen Gutachten im Verfahren wieder ermöglichen.


Auf dem Weg zur Bürger*innenversicherung für Gesundheit und Pflege

Gesetzlich Versicherte warten länger auf Termine bei Fachärzt*innen und viele privat Versicherte können sich die hohen Prämien nicht mehr leisten. Von dieser Zwei-Klassen- Medizin profitieren wenige, zum Nachteil vieler. Unser Ziel ist eine solidarisch finanzierte Bürger*innenversicherung, in der jede*r unabhängig vom Einkommen die Versorgung bekommt, die er oder sie braucht. Dafür wollen wir in der nächsten Wahlperiode die Weichen stellen. Mit der Bürger*innenversicherung wollen wir alle in die Finanzierung eines leistungsstarken Versicherungssystems einbeziehen und so auch vor dem Hintergrund künftiger Kostensteigerungen im Gesundheitswesen für eine stabile und solidarische Lastenteilung sorgen. Auch Beamt*innen, Selbständige, Unternehmer*innen und Abgeordnete beteiligen sich mit einkommensabhängigen Beiträgen, ohne fiktive Mindesteinkommen. Die Beiträge sollen auf alle Einkommensarten erhoben werden, zum Beispiel neben Löhnen und Gehältern auch auf Kapitaleinkommen. Wir verbessern die Versorgung gesetzlich Versicherter – zum Beispiel bei der Erstattung von Brillen. Außerdem wollen wir die Benachteiligung gesetzlich versicherter Beamt*innen durch einen beihilfefähigen Tarif beenden und privat Versicherte, die sich nur den Basistarif leisten können, besser absichern. Für gesetzlich Versicherte mit Beitragsschulden wollen wir die vollwertige Rückkehr in die Krankenkasse erleichtern und wir wollen die Absicherung von gering verdienenden Selbständigen in der Krankenversicherung verbessern, um sie nicht durch zu hohe Beiträge finanziell zu überfordern.


Patient*innenrechte stärken

Für uns stehen die Bedürfnisse der Patient*innen und Pflegebedürftigen und der Nutzen für sie im Mittelpunkt. Sie sollen von Zuschauer*innen zu Beteiligten in unserem Gesundheitswesen werden. Dazu wollen wir die Möglichkeiten der Patient*innen- und Versichertenvertretung in den Gremien des Gesundheitswesens ausbauen, insbesondere auch durch ein eigenes unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss, größere Beteiligungs- und Informationsrechte und eine Reform der Sozialwahlen. Patient*innen sollen selbstbestimmt und auf informierter Grundlage Entscheidungen treffen und bei Problemen ihre Rechte wirksam und zeitnah durchsetzen können, etwa gegenüber ihrer Krankenkasse. Wir wollen mehr Qualitätstransparenz im Gesundheitswesen und setzen uns für die Gründung einer von den Patient*innen- und Selbsthilfeorganisationen getragenen Stiftung ein, die der Unabhängigen Patientenberatung eine verlässliche und gemeinnützige neue Heimat gibt. Die Patient*innensicherheit wollen wir voranbringen. Opfer von Behandlungsfehlern müssen leichter Entschädigungen erhalten und Strukturen zur Fehlervermeidung flächendeckend eingeführt werden.


Digitalisierung verbessert Gesundheitsversorgung

Wir wollen die Chancen der Digitalisierung – ob Robotik zur Unterstützung in der Pflege, Telemedizin oder die elektronische Patientenakte – nutzen, um das Gesundheitssystem zukunftsfähig zu machen. Per App sollen Patient*innen sicher auf den digitalen Impfpass, Gesundheitsinformationen wie die eigene Blutgruppe, die Krankheitsgeschichte oder die neuesten Blutwerte zugreifen können. Zur Koordination all dieser Vorhaben wollen wir mit allen Nutzer*innen des Gesundheitswesens eine Strategie für die Digitalisierung entwickeln. Damit sie den Patient*innen wirklich nützt, muss die elektronische Patientenakte weiterentwickelt werden und für alle Patient*innen einfach zugänglich und verständlich sein; eine Informationskampagne soll Patient*innen auch unabhängig von sozialer Lage oder digitaler Gesundheitskompetenz erreichen. Dabei sind unter anderem Patient*innenorganisationen stärker einzubinden. Gesundheitsdaten sollen anonymisiert und wo nötig pseudonymisiert der Wissenschaft zur Verfügung gestellt werden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland zu verbessern. Eine Weitergabe der Daten erfolgt dabei nicht gegen den Willen der Patient*innen. Die ärztliche Schweigepflicht und das Patient*innengeheimnis müssen auch für digitalisierte Gesundheitsdaten jederzeit gewahrt bleiben. Ihre eigenen Gesundheitsdaten müssen für Patient*innen barrierefrei und sicher zugänglich sein. Es braucht eine dezentrale Forschungsdateninfrastruktur. Die Ergebnisse, die aus weitergegebenen Gesundheitsdaten gewonnen werden, sollen der Allgemeinheit nach dem Open-Data-Prinzip zur Verfügung stehen. Alle von der Solidargemeinschaft finanzierten digitalen Angebote müssen barrierefrei sein und den höchsten Ansprüchen an Datenschutz und Datensicherheit genügen. Wir setzen uns für eine unabhängige Nutzenbewertung von digitalen Gesundheitsanwendungen ein. Den Ausbau digitaler Infrastruktur und technischer Assistenzsysteme in der Pflege wollen wir unterstützen. Um Sicherheit und Interoperabilität zu gewährleisten und so zum Beispiel auch den administrativen Aufwand für medizinisches und pflegerisches Personal zu verringern, sollen Hersteller von Medizinprodukten und Software offene Schnittstellen anbieten, die sich an länderübergreifenden Schnittstellen-Standards orientieren.


Klimaschutz ist Gesundheitsschutz

Dem Gesundheitswesen kommt bei der Bewältigung der Klimakrise eine besondere Bedeutung zu, etwa durch die Anpassung an ein verändertes Krankheitsspektrum und an vermehrte Extremwetterlagen wie Hitzewellen. Unter diesen leiden heute schon vor allem ältere und armutsgefährdete Menschen, auch Allergien und Erkrankungen beispielsweise der Haut treten vermehrt auf. Das ist eine Herausforderung für das Gesundheitswesen, der wir durch mehr Vorsorge, eine bessere Notfallversorgung, verstärkte Hilfen für besonders verletzliche Menschen wie etwa chronisch Kranke begegnen wollen. Wir werden außerdem einen Sonderfonds zur Umsetzung von Hitzeaktionsplänen schaffen. Gleichzeitig muss auch das Gesundheitswesen dazu beitragen, CO2-Emissionen zu verringern. Investitionen zum Beispiel in grüne Krankenhäuser und Gesundheitszentren werden wir unterstützen. Umwelt- und Klimaschutz sollen auch bei der Produktion von Arzneimitteln stärker beachtet und ein Qualitätsmerkmal bei Verträgen der Krankenkassen werden. Die Verknüpfung von Klimaschutz und Gesundheit kann so zu einem Motor der Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit werden.


Ambulante Pflege stärken

Wer pflegebedürftig ist, hat die bestmögliche Pflege und Unterstützung für ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben verdient. Gerade in einer alternden Gesellschaft braucht es dafür überall vielfältige, auf den Bedarf vor Ort angepasste pflegerische Angebote, die auf die individuellen Bedürfnisse und biografischen Hintergründe der Pflegebedürftigen eingehen. Statt weiterer Großeinrichtungen sind mehr ambulante Wohn- und Pflegeformen nötig, zum Beispiel Angebote der Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege oder Pflege-Wohngemeinschaften – eingebettet in ein Umfeld, das Menschen im Alter oder bei Assistenzbedarf dabei unterstützt, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Gerade im ländlichen Raum können Community Health Nurses wie früher die Gemeindeschwestern eine große Stütze sein. So wird die Pflege auch für Angehörige einfacher. Dafür wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Quartierspflege schaffen und den Kommunen ermöglichen, eine verbindliche Pflegebedarfsplanung vorzunehmen, um das Angebot an Pflege vor Ort zu gestalten. Ein Bundesprogramm soll eine Anschubfinanzierung für Kommunen bereitstellen, die sich hier auf den Weg machen. Leistungen der Pflegeversicherung sollen bedarfsgerecht, wohnformunabhängig und als persönliches Budget verfügbar sein. Jemanden zu pflegen verdient unsere Anerkennung und die Unterstützung der Gesellschaft. Deshalb wollen wir Menschen, die Verantwortung für Angehörige, Nachbar*innen oder Freund*innen übernehmen, mit der PflegeZeit Plus besonders unterstützen. Wir ermöglichen damit allen Erwerbstätigen eine Lohnersatzleistung bei dreimonatigem Vollausstieg und dreijährigem Teilausstieg, die pflegebedingte Arbeitszeitreduzierungen finanziell abfedert.


Eine doppelte Pflegegarantie

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen müssen immer mehr eigenes Geld für ihre Versorgung aufbringen. Wir wollen, dass pflegebedürftige Menschen die für sie notwendigen Pflegeleistungen erhalten, ohne von Armut bedroht zu sein. Mit einer doppelten Pflegegarantie wollen wir die Eigenanteile schnell senken und dauerhaft deckeln. So garantieren wir, dass die selbst aufzubringenden Kosten verlässlich planbar werden. Die Pflegeversicherung soll alle über diesen Betrag hinausgehenden Kosten für eine bedarfsgerechte (ambulante wie stationäre) Pflege tragen. Mit einer solidarischen Pflege- Bürger*innenversicherung wollen wir dafür sorgen, dass sich alle mit einkommensabhängigen Beiträgen an der Finanzierung des Pflegerisikos beteiligen.

 

Arbeitsbedingungen in der Pflege und der Gesundheitsversorgung verbessern

Pflegekräfte leisten einen unschätzbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Menschen, die im Alter, aufgrund einer Behinderung oder bei Krankheit Unterstützung brauchen, wünschen sich zu Recht Pflegekräfte, die sich professionell und mit Sorgfalt um sie kümmern können. Aktuell müssen Beschäftigte in medizinischen Berufen zu oft über ihre Belastungsgrenzen hinaus arbeiten. Unterbesetzung, Überstunden, physische und psychische Überforderung sind Alltag, nicht nur in Pandemiezeiten. Darunter leiden alle, Patient*innen wie Pflegende. Diese Arbeitsbedingungen wollen wir verbessern. Dafür braucht es nicht nur mehr Lohn, Arbeitsschutz und Anerkennung – sondern vor allem mehr Kolleg*innen und mehr Zeit. Wir wollen durch verbindliche, bedarfsgerechte Personalbemessung – auch in der Langzeitpflege –, die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, mehr eigenverantwortliche Arbeit von Fachkräften, den Abbau unnötiger Bürokratie und die Ermöglichung neuer Arbeitszeitmodelle, etwa der 35-Stunden-Woche in der Pflege bei vollem Lohnausgleich, Arbeitsbedingungen schaffen, unter denen viele Menschen – ganz neu, weiter oder wieder – gerne in der Pflege arbeiten. Die Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz für den Gesundheitsbereich wollen wir beschränken, um Überlastung vorzubeugen und den Personalverlust im medizinischen und pflegerischen Bereich einzudämmen. Für potenziell traumatisierende Ereignisse braucht es eine Stärkung der psychosozialen Unterstützung für alle Gesundheitsberufe. Wertschätzung braucht auch Löhne, die sie bezeugen – am besten über gute Tarifverträge. Wir wollen die soziale Pflegeversicherung verpflichten, nur noch mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die nach Tarif bezahlen. Um die Attraktivität der Pflegeberufe nachhaltig zu steigern, wollen wir Ausbildung, Selbstorganisation, Einflussmöglichkeiten der professionellen Pflege und ihre Strukturen auf Bundesebene stärken, beispielsweise durch eine Bundespflegekammer und vor allem durch starke Mitspracherechte im Gemeinsamen Bundesausschuss und in anderen Entscheidungsgremien. Das Studium der Pflegewissenschaften und der Pflegepädagogik sowie Forschung in der Pflege wollen wir finanziell und strukturell unterstützen. Für die Arbeit von migrantischen Haushaltshilfen und Betreuungskräften wollen wir einen gesetzlichen Rahmen entwickeln, der Rechte und Pflichten für beide Seiten (Pflegehaushalt und Carebeschäftigte) definiert.


Palliative und hospizliche Versorgung ausbauen, selbstbestimmtes Sterben regeln

Zu einem Leben in Würde gehört auch ein Sterben in Würde. Patient*innen und deren Angehörige müssen ausführlich über Krankheit und Behandlungsoptionen aufgeklärt werden, sodass Entscheidungen getroffen werden können, mit denen sie sich wohlfühlen. Hierfür wollen wir bundesweite Aufklärungsprogramme zu Patient*innenverfügungen und Vorsorgevollmachten anstoßen. Eine bedarfsgerechte Palliativversorgung von Schwerstkranken und Sterbenden jeden Alters muss überall gewährleistet sein. Wir werden die stationären Hospize und ambulanten SAPV- und Kinder-SAPV-Teams stärken und ausbauen. Die Wahrung der Selbstbestimmung bis ans Lebensende schließt selbstbestimmtes Sterben ein. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bundestag entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in freier Abstimmung den mit einem Schutzkonzept verbundenen Zugang zur Sterbehilfe regelt.

 

Für eine verantwortungsvolle Drogen- und Suchtpolitik

Wir wollen einen Wechsel in der Drogenpolitik, der Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Befähigung zum eigenverantwortlichen Umgang mit Risiken in den Mittelpunkt stellt. Grüne Drogenpolitik beruht auf den vier Säulen Prävention, Hilfe, Schadensminimierung und Regulierung. Das heutige Betäubungsmittelrecht ist reformbedürftig. Auf dem Schwarzmarkt existiert kein Jugend- und Verbraucherschutz. Wer abhängig ist, braucht Hilfe und keine Strafverfolgung. Grundsätzlich soll sich die Regulierung von Drogen an den tatsächlichen gesundheitlichen Risiken orientieren. Wir wollen Kommunen ermöglichen Modellprojekte durchzuführen und sie dabei unterstützen, zielgruppenspezifische und niedrigschwellige Angebote in der Drogen- und Suchthilfe auszubauen. Hierzu zählen etwa aufsuchende Sozialarbeit, Substanzanalysen (Drug Checking), Substitutions- und Diamorphinprogramme (auch in Haftanstalten) und Angebote für Wohnsitzlose sowie die bessere Vermittlung in ambulante und stationäre Therapie. Wir wollen Hindernisse für die Substitution durch Ärzt*innen und Ambulanzen abbauen. Wir stärken die Suchtprävention mit modernen Ansätzen und digitalen Medien unter Einbeziehung der Zielgruppe, auch für Alkohol, Medikamente und Tabak. Den Nichtraucherschutz wollen wir stärken. Für Drogen soll nicht geworben werden. Das derzeitige Verbot von Cannabis verursacht mehr Probleme, als es löst. Deshalb werden wir dem Schwarzmarkt den Boden entziehen und mit einem Cannabiskontrollgesetz auf der Grundlage eines strikten Jugend- und Verbraucherschutzes einen regulierten Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften ermöglichen und klare Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr einführen. Die Versorgung mit medizinischem Cannabis wollen wir verbessern und die Forschung dazu unterstützen.

Wir schaffen bezahlbaren Wohnraum
Ein Recht auf Wohnen ins Grundgesetz

Alle Menschen brauchen angemessenen Wohnraum. Wohnen ist ein Menschenrecht. Aber es wird immer schwieriger, überhaupt Wohnungen zu finden. Und die Mieten und Immobilienpreise steigen vielerorts immer noch weiter. Großstädte teilen sich immer stärker in Einkommensstadtteile auf, Innenstädten geht das Leben verloren. Viele Städte brauchen eine Neuausrichtung hin zu einem gemeinwohlorientierten Wohnungsmarkt. Deshalb gilt es zu handeln, damit gerade auch Familien, Studierende, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder Geringverdiener*innen nicht in Bedrängnis geraten, sondern gut und sicher wohnen können. Wir wollen das Recht auf Wohnen ins Grundgesetz aufnehmen. In Deutschland sind derzeit – nach Schätzungen – etwa 700.000 Menschen wohnungslos,
40.000 von ihnen leben ohne Obdach auf der Straße, mehr und mehr junge Menschen, Frauen und Familien. Um diesen Zustand zu beenden, wollen wir ein nationales Aktionsprogramm zur Vermeidung und Bewältigung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit auflegen. Dabei ist der Housing-First-Ansatz ein zentraler Baustein, bei dem Obdachlose in eine Wohnung einziehen können, ohne sich zuvor für Hilfe „qualifizieren“ zu müssen. Kein Mensch soll ohne Obdach und eine dauerhafte würdevolle Unterbringung sein. Zudem werden wir einen Wohn- und Mietengipfel einberufen, der einen echten Dialog auf Augenhöhe zwischen den Mieter*innen-Vertretungen, der Wohnungswirtschaft sowie Bund, Ländern und Kommunen schafft und gemeinsam neue, zukunftsfähige wie soziale Konzepte erarbeitet.


Krisenbedingte Wohnungsverluste verhindern

Wir wollen Mieter*innen und Familien wie Lebensgemeinschaften mit selbstgenutztem Wohneigentum entlasten und vor einem krisenbedingten Verlust der eigenen Wohnung bewahren. Die Möglichkeit, die Miete oder Kreditrate nachzuzahlen, soll Kündigungen und Zwangsräumungen abwenden. Zwangsräumungen auf die Straße darf es nicht geben. Wir wollen kostenfreie Mieter*innenberatungen und die Schuldner*innenberatung in den Kommunen ausbauen. Bei krisenbedingten Einkommensausfällen soll ein Programm der KfW Bank („Sicher-Wohnen- Programm“) eine finanzielle Unterstützung von Mieter*innen und Kreditnehmer*innen sicherstellen. Vermieter*innen, die auf diese Mietzahlungen angewiesen sind, sollten dann eine staatliche Unterstützung erhalten.


Neue Gemeinnützigkeit für sozialen Wohnraum

Wir wollen neuen Wohnraum schaffen – und zwar vor allem familiengerecht und öffentlich, sozialraum- und gemeinwohlorientiert. Stattdessen gehen immer noch viele weitere Sozialwohnungen verloren – rund 100 jeden Tag. Wir werden deshalb die Mittel für den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöhen und verstetigen, statt sie zu kürzen. Wir werden die Kommunen unterstützen, ihre bestehenden Wohnungsgesellschaften und gemeinwohlorientierten Baugenossenschaften zu stärken und neue zu gründen. Dazu werden wir mit iner neuen Wohngemeinnützigkeit für eine Million zusätzliche Mietwohnungen sorgen, sicher und auf Dauer. Die noch vorhandenen bundeseigenen Bestände sollen nicht mehr an private Investor*innen veräußert, sondern ausschließlich verbilligt an Kommunen mit einer dauerhaften Sozialbindung abgegeben werden. So wollen wir in den nächsten zehn Jahren den Bestand an Sozialwohnungen um eine Million erhöhen. Zudem wollen wir Kommunen ermöglichen, mehr sozialen Wohnungsbau in Bebauungsplänen festsetzen zu können.


Starke Mieter*innen, faire Mieten

Viele Menschen geben einen immer größeren Anteil ihres Einkommens für ihre Wohnung aus, viele können sich ihre Mieten nicht mehr leisten. Unser Ziel sind deshalb faire und bezahlbare Mieten und starke Rechte für Mieter*innen. Es wird ein bundeseinheitliches Gesamtkonzept benötigt, das in einem Bundesgesetz gewährleistet, dass Mietobergrenzen im Bestand ermöglicht werden und die Mietpreisbremse entfristet und deutlich nachgeschärft wird. Unnötige Ausnahmen, beispielsweise beim möblierten Wohnen, schaffen wir ab. Reguläre Mieterhöhungen sollen auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzt werden. Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre herangezogen werden. Wir streben an, die Modernisierungsumlage weiter abzusenken und auf maximal 1,50 Euro pro Quadratmeter zu begrenzen, damit energetische Sanierungen perspektivisch warmmietenneutral möglich sind. Innerhalb eines solchen Gesamtkonzepts soll es im BGB ermöglicht werden, in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt landesgesetzliche Regelungen dann zu treffen, wenn sie mindestens den Vorgaben des Gesamtkonzepts entsprechen. Dies muss selbstverständlich verfassungsfest geschehen. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter*innen schaffen wir ab. Außerdem setzen wir auch auf flächensparendes Wohnen, damit der bestehende Wohnraum besser genutzt wird. So wollen wir es beispielsweise Mieter*innen erleichtern, ihre Wohnungen samt den bestehenden Verträgen zu tauschen. Das Umwandlungsverbot im Baugesetzbuch und den Milieuschutz auszuweiten sind weitere Instrumente. Dazu stärken wir das kommunale Vorkaufsrecht auf Basis eines Ertragswerts, der bezahlbare Mieten sichert und spekulative Wertsteigerungen unterbindet. Mietwucher muss – nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz – auch tatsächlich geahndet werden. Eigenbedarfskündigungen sollen zudem deutlicher als heute auf die tatsächliche Nutzung durch die Eigentümer*innen und die nahen Verwandten beschränkt werden, um Missbrauch zu unterbinden. Wir prüfen, inwiefern es möglich ist, in angespannten Wohnungsmärkten bei besonders schutzwürdigen Personengruppen Eigenbedarfskündigungen ganz auszuschließen. Um die Gemeinschaften der Mieter*innen zu stärken und die Gemeinwohlorientierung auf dem Wohnungsmarkt umzusetzen, wollen wir echte Mitbestimmungsrechte und -instrumente entwickeln.


Immobilienspekulation und Geldwäsche am Wohnungsmarkt beenden

Wohnen ist ein soziales Grundrecht und der Wohnungsmarkt darf kein Ort für Spekulant*innen sein. Zu häufig werden Immobilien zur Geldwäsche genutzt, das gilt es zu beenden. Wir planen, Transparenz durch ein Immobilienregister der Eigentümer*innen einzuführen, die Grundbücher auch für Journalist*innen, Nichtregierungsorganisationen und die Bewohner*innen der Immobilien kostenfrei zugänglich zu machen und Bargeld beim Immobilienkauf zu verbieten. Außerdem wollen wir den Missbrauch von sogenannten „Share Deals“ zur Steuerumgehung beenden und setzen auf eine anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften müssen angemessen besteuert werden. Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden. Wenn in Kommunen große Wohnungsnot herrscht, ergibt sich daraus eine Pflicht für Eigentümer*innen, Grundstücke zu bebauen, statt auf höhere Preise zu spekulieren. Auch gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum werden wir verstärkt vorgehen. Wir wollen zudem im Baugesetzbuch die Möglichkeit einer Ausgleichsabgabe zugunsten der Kommunen eröffnen.


Grund und Boden gemeinwohlorientiert

Grund und Boden unterscheidet sich von anderen Gütern, weil sie prinzipiell nicht vermehrbar und gleichzeitig unverzichtbar sind. Steigende Preise von Grund und Boden haben steigende Bau- und Wohnkosten zur Folge, was wiederum zu Verdrängung führt. Bei Fehlentwicklungen ergibt sich hieraus eine besondere Verpflichtung, staatlich einzugreifen. Wir wollen erreichen, dass die öffentliche Hand wieder eine strategische und gerechte Bodenpolitik betreibt. Der Bund soll seine eigenen Immobilien nicht länger meistbietend verkaufen, sondern gezielt die Schaffung von bezahlbarem und nachhaltigem Wohnraum, kulturellen, sozialen und gemeinwohlorientierten Einrichtungen fördern. Dafür wollen wir die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in einen gemeinnützigen Bodenfonds umwandeln. Der Fonds kauft neue Flächen strategisch zu und überträgt sie an gemeinwohlorientierte Träger. Die Flächen sollen bevorzugt in Erbpacht vergeben werden, um Sozialwohnungen dauerhaft sichern zu können. Werden sie veräußert, sollen Kommunen und kommunale Wohnungsgesellschaften ein Erstzugriffsrecht erhalten. Die Einnahmen des Fonds fließen nicht in den Haushalt, sondern werden für den Zukauf weiterer Flächen verwendet.


Erwerb von Wohneigentum erleichtern

Wohneigentum ist für viele Menschen ein Wunsch, der wegen explodierender Immobilienpreise in den meisten Regionen des Landes immer schwerer zu erfüllen ist. Wir wollen den Erwerb von Wohneigentum – auch im Bestand – erleichtern. Deshalb soll das Prinzip „Wer den Makler bestellt, bezahlt“ genauso für Immobilienkäufe eingeführt werden, so wie es für Maklerprovisionen bei Vermietungen bereits gilt. Wir streben an, die Courtage deutlich zu reduzieren, damit sie nicht auf verstecktem Weg zu noch höheren Kaufpreisen führt. Dazu wollen wir die Kaufnebenkosten weiter senken, indem wir es den Ländern ermöglichen, den Steuersatz der Grunderwerbssteuer beispielsweise für große Wohnungsunternehmen zu erhöhen und für Selbstnutzende zu senken. Wir wollen Mietkauf für selbstgenutztes Wohneigentum über die Länder und Kommunen fördern, auch den Kauf und die Modernisierung leerstehender Wohnungen und Ausbauten zu günstigem Wohnraum unterstützen wir. Beteiligungen an Genossenschaften und den gemeinschaftlichen Erwerb durch Mieter*innen, beispielsweise im Rahmen des Mietshäusersyndikats und anderer gemeinschaftlicher Projekte, wollen wir unterstützen, zum Beispiel indem wir unbürokratisch günstige Kredite oder Bürgschaften gewähren.

 

Ressourcenschonendes und kreislaufgerechtes Bauen vorantreiben

Wir können die Klimaziele nur mit einer konsequenten Bauwende hin zu ressourcenschonendem und nachhaltigem Bauen erreichen. Bei jeder Städtebau- und Gebäudeplanung sind künftig der gesamte Stoff- und Energieverbrauch für Bau, Betrieb und späteren Rückbau umfassend zu berücksichtigen. Eine Lebenszyklusbetrachtung soll verpflichtend für alle Baumaßnahmen werden, Erhalt und Aufbau auf Bestehendem bekommt Vorrang vor Neubau. Ziel ist eine komplette stoffliche Wieder- oder Weiterverwertung. Dafür setzen wir auf eine Veränderung der ökonomischen Rahmenbedingungen, ein Gebäude-Ressourcen-Gesetz und verbindliche Klimaschutzstandards bei allen gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bauordnungen sowie eine nachhaltige Holzbaustrategie, damit künftig energie- und ressourcenschonend und giftfrei gebaut wird. Die öffentliche Hand muss bei alldem ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Die Forschung an und Markteinführung von nachhaltigen, klimafreundlichen Baumaterialien wollen wir stärken. Holz ist dabei ein wertvoller Rohstoff, seinen gezielten und effizienten Einsatz behalten wir im Blick, damit unsere Häuser nachhaltig, aber zugleich unsere Wälder nicht übernutzt werden. Wir fördern außerdem die Digitalisierung von Planen und Bauen. Um Gebäude kreislaufgerecht planen, bauen und modernisieren zu können, führen wir einen digitalen Gebäude-Materialpass mit allen relevanten Informationen über die verwendeten Materialien ein – unsere Gebäude und Bauschuttdeponien werden so zu Rohstoffminen. Die Reduktion des Flächenverbrauchs bei der Siedlungsentwicklung spielt eine zentrale Rolle beim Natur- und Artenschutz. Mit entsprechenden rechtlichen Vorgaben und Anreizen realisieren wir den Vorrang der Innenentwicklung und flächensparendes Bauen. Nicht mehr benötigte versiegelte Flächen werden der Natur zurückgegeben. Künftig wird mehr hoch als breit gebaut, Verkehrsflächen werden reduziert. Flächen, die noch versiegelt werden, müssen ortsnah durch Entsiegelung ausgeglichen werden. So steigen wir in eine Flächenkreislaufwirtschaft ein, die letztlich keinen Nettoverbrauch an Boden mehr benötigt. Wir setzen uns ferner dafür ein, dass § 13 b des Baugesetzbuches nicht über das Jahr 2022 hinaus verlängert werden.  

Wir investieren in lebenswerte Dörfer und Städte
Regionale Daseinsvorsorge stärken

Für ein gutes, selbstbestimmtes Leben in allen Regionen brauchen wir eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Einschränkungen gibt es vielerorts, häufig unterscheiden sie sich von Region zu Region: Hier fehlt ein Zentrum im Dorf, dort werden in einer Kommune die Schwimmbäder geschlossen und vielerorts ist das Internet noch viel zu langsam. Unser Ziel ist es, dass individuelle Entfaltung, demokratische Teilhabe und gesellschaftliches Engagement überall im Land möglich sind. Wir brauchen gute Infrastruktur und den Zugang zu öffentlichen Gütern in den Kommunen. Deshalb wollen wir eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsvorsorge“ im Grundgesetz verankern. Regionen, die heute mit großen Versorgungsproblemen zu kämpfen haben, sollen wieder investieren und gestalten können. Ziel ist, anhand von regionalen Indikatoren in den Bundesländern Förderregionen auszuwählen und die Stärkung der Kommunen in diesen Regionen zu unterstützen. Mit Regionalbudgets geben wir Bürger*innen und Akteur*innen vor Ort die Möglichkeit, ihre Dörfer und Städte selbstbestimmt zu entwickeln und zu gestalten. Für zentrale Versorgungsbereiche wie Gesundheit, Mobilität und Breitband wollen wir nötige Mindeststandards formulieren. Eine inklusive und solidarische Gesellschaft braucht Orte des Miteinanders, Orte gegen die Einsamkeit, Orte des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Das kann ein Marktplatz sein oder ein Familienzentrum, der Jugendclub oder der Skatepark, die Stadtteilbibliothek, der Kulturbahnhof oder die freie Bewegungsfläche. Wir erarbeiten gemeinsam mit Expert*innen und Bürger*innen eine nationale Strategie gegen Einsamkeit. Und wir wollen mit den Kommunen und Initiativen vor Ort eine Bundesstrategie „Orte des Zusammenhalts“ auf den Weg bringen. Mit Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland und der gezielten Ansiedlung von neuen Forschungsinstituten werden wir in strukturschwachen Regionen wichtige Impulse setzen. Außerdem unterstützen wir die Idee der Errichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.


Solide Finanzausstattung für Kommunen

Für eine starke kommunale Selbstverwaltung und eine belastbare öffentliche Daseinsvorsorge braucht es eine solide Finanzausstattung. Viele Kommunen schaffen es jedoch nicht einmal mehr, den ihnen übertragenen Pflichtaufgaben wie etwa der Reparatur von Gemeindestraßen oder der Schulsanierung nachzukommen. Sie waren bereits vor der Corona-Krise finanzschwach oder verschuldet und ihr Handlungsspielraum verkleinert sich zunehmend. Das spüren die Menschen vor Ort unmittelbar. Wenn keine Finanzmittel für sogenannte freiwillige Leistungen wie Sport- oder Kultureinrichtungen und deren Erhaltung übrig ist, hat das Auswirkungen auf das gemeinschaftliche Leben in den Kommunen und auf das Vertrauen in den Staat. Wir wollen die Gemeindefinanzen besser und krisenfester aufstellen. Wenn Bund und Länder den Kommunen neue Aufgaben zuweisen, müssen sie auch eine Finanzierung bereitstellen. Wir werden eine faire Unterstützung bei den kommunalen Altschulden und bei gemeindlichen krisenbedingten Steuerausfällen umsetzen, um auch hoch verschuldeten Kommunen wieder eine Perspektive zu geben. Für ihr Schuldenmanagement sollen die Kommunen auf die Unterstützung des Bundes zurückgreifen können, sofern sie dies wünschen. Wir wollen daher, dass für 2021 und 2022 die Gewerbesteuerausfälle vollständig durch Bund und Länder übernommen werden. Außerdem wollen wir eine Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung für Geduldete. Wir wollen mehr kommunale Investitionen ermöglichen, beispielsweise in Klimaschutz, die Verkehrswende, Gründungsinfrastruktur und Kultureinrichtungen. Dafür soll in einem ersten Schritt der Zugang zu Fördermitteln einfacher und unbürokratischer werden und sollen die Hürden für die Teilnahme besonders für finanzschwache Kommunen gesenkt werden. Wir wollen, dass Bund und Länder den Kommunen mit einer gemeinsamen Kompetenzagentur für Förderpolitik und Investitionen mit Rat und Tat zur Seite stehen und die Umsetzung von Projekten ermöglichen. Es braucht mittelfristig aber eine grundsätzliche Neuordnung der Finanzierung der Kommunen: weg von immer mehr einzelnen Förderprogrammen, hin zu einer höheren Grundfinanzierung, damit vor Ort entschieden werden kann, welche Ausgaben priorisiert werden.


Innenstädte neu gestalten

Innenstädte und Ortskerne, die man gerne besucht, in denen man verweilt und andere Menschen trifft, tragen enorm zu unserer Lebensqualität bei. Sie bieten kulturellen Austausch und geben dem Leben in Stadt und Land eine Bühne. Mit einer guten Baukultur wollen wir Stadtzentren und Ortskerne lebenswerter, attraktiver und auch für alle Menschen sicherer machen durch neues Wohnen, Gewerbe, Bildung und Kultur. Eine kluge Stadtentwicklungspolitik, nachhaltige Verkehrskonzepte und ein Städtebaunotfallfonds sind die besten Voraussetzungen, dass auch der Einzelhandel und das Handwerk dort eine Zukunft haben. Dafür wollen wir die Städtebauförderung neu ausrichten: für schönere Städte, mehr Stadtgrün und Wasserflächen, damit man auch in Zeiten immer heißerer Sommer gut in der Stadt leben kann. Mit zusätzlichen Mitteln für Smart-City-Projekte unterstützen wir den Aufbau unabhängiger digitaler Plattformen, mit denen insbesondere der inhabergeführte stationäre Einzelhandel attraktive Angebote machen kann. Dazu arbeiten wir gegen Verdrängung und Leerstand an. Eine Million neue gemeinnützige Wohnungen sollen in den nächsten Jahren in unseren Städten entstehen. Mit dem „100.000 Dächer und Häuser“-Programm investieren wir in den Dachausbau und die Modernisierung leerstehender Wohnungen. Dafür braucht es ausreichend Planer*innen in den Kommunen und Kapazitäten im Baugewerbe. Kleineren Gewerben wie Handwerksbetrieben, sozialen und Kulturprojekten sowie Clubs wollen wir mit einem Gewerbemietrecht und über die Baunutzungsverordnung eine zentrale Lage in den Städten bewahren und neu ermöglichen. Bundeseigene Immobilien sollen zukünftig nur noch an gemeinnützige, öffentliche oder am Gemeinwohl orientierte Träger abgegeben werden.


Ländlich leben, digital arbeiten

Das Leben auf dem Land und im Dorf hat viel zu bieten. Gründer*innen, Familien oder Freischaffende – alle brauchen schnelles und zuverlässiges Internet für ihr Leben. Eine ausreichend schnelle Breitband- und Mobilfunkversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Das Recht darauf muss jede*r Bürger*in schnell und unbürokratisch durchsetzen können. Wir schaffen Ankommens- und Bleibeperspektiven für Jung und Alt. Über die Gemeinschaftsaufgabe für Agrar- und Küstenschutz fördern wir Wohnprojekte für alle Generationen, Co-Working, die Aktivierung von Leerstand sowie gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen. Wir schaffen Anreize für die Revitalisierung alter Bausubstanzen statt für Neubauten auf der grünen Wiese und unterstützen Programme und Initiativen zur Umnutzung von Leerstand, beispielsweise für Co-Working-Spaces, soziale und kulturelle Einrichtungen oder die Wiederansiedlung von Lebensmittelgeschäften in kleinen Ortschaften. Bahnhofsgebäude wollen wir als gemeinwohlorientierte Räume zu einladenden Mobilitätsknotenpunkten weiterentwickeln und attraktiver machen. Damit verknüpfen wir die Bahn mit den Ortschaften. Wir unterstützen die Landesprogramme zu Markttreffs: wenn zum Beispiel Supermärkte ihre Flächen so umbauen, dass sie Café, Bank- und Postfiliale integrieren. Kommunen sollen Zuschüsse bekommen, wenn sie öffentliche Einrichtungen, Sporthalle, Bibliothek, Spielplatz, Working-Space oder Kino unter dem Dach eines Kulturzentrums zusammenfassen.


Schnelles Internet überall

Egal ob Stadt oder Land, ob mobiles Arbeiten, innovative Wirtschaft oder Unterricht – schnelles Internet ist die essentielle Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe sowie gleichwertige Lebensverhältnisse und gehört für uns zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit weniger als zwei Millionen aktiven Glasfaseranschlüssen ist Deutschland aber in allen europäischen und internationalen Vergleichen weit abgehängt. Dabei gehört Glasfaser die Zukunft. Unser Ziel ist schnelles, kostengünstiges und zuverlässiges Glasfaserinternet (FTTB) in jedem Haus. Wir sorgen dafür, dass Fördergelder unbürokratisch dort ankommen, wo sie am nötigsten gebraucht werden. Wir stärken den offenen Zugang zu bestehender Glasfaser und bauen Blockaden ab, um den Ausbau zu beschleunigen. Der umfassende Glasfaserausbau soll auch im Rahmen von Betreibermodellen vorangetrieben und langfristig gesichert werden. Um den Menschen auch kurzfristig schnellere Internetzugänge zu ermöglichen, wollen wir einen Rechtsanspruch auf schnelle Internet-Grundversorgung so ausgestalten, dass er unbürokratisch und leicht durchsetzbar wird. Mit Mindestbandbreiten, die sich an den Nutzungsgewohnheiten der Menschen orientieren. So sorgen wir für eine zügige Schließung der weißen Flecken. Die Netzneutralität wollen wir weiter absichern und konsequent durchsetzen. Und wir machen Schluss mit der Bandbreiten-Schummelei: Wenn Telekommunikationsunternehmen nicht die versprochenen Download-Geschwindigkeiten liefern, soll es unkomplizierten pauschalierten Schadensersatz und hoheBußgelder geben. Beim Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, egal in welchem Netz man surft. Wo die Anbieter keine Kooperationsvereinbarungen treffen, um Funklöcher zu schließen, muss notfalls lokales Roaming angeordnet werden, natürlich mit entsprechender Vergütung. Bei zukünftigen Frequenzversteigerungen sollen die Versorgungsauflagen für die Fläche so angepasst werden, dass sie mit dem steigenden Bedarf Schritt halten – insbesondere entlang von Bahnstrecken und Straßen.


Selbstbestimmt im Alter, in Stadt und Land

Wir wollen Selbstbestimmung auch im Alter ermöglichen. Wir wollen den Abbau von Barrieren in Wohnungen und im Wohnumfeld stärker finanziell fördern und somit älteren Menschen ermöglichen, länger als bisher in ihrer vertrauten Umgebung selbstbestimmt wohnen zu bleiben. Gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht Selbstbestimmung. Wir verfolgen den generationenfreundlichen Ansatz der „Age-friendly Cities and Communities“ der Weltgesundheitsorganisation – auch für ältere Menschen in Stadt und Land und im digitalen Raum. Den wollen wir mit einem Programm fördern, bei dem Ansprechstellen und Gemeindezentren über altersgerechtes Wohnen, Weiterbildungsangebote, Pflege und soziale Sicherung sowie Möglichkeiten, sich im Dorf oder im Stadtteil zu engagieren, informieren. Um die Teilhabe auch in der digitalen Welt zu verbessern, wollen wir Initiativen praktischer Bildung und Anwendung im Lebensumfeld und in den Treffpunkten älterer Menschen wie Nachbarschaftszentren und Bibliotheken fördern. Zur Selbstbestimmung gehört auch, den eigenen Bedürfnissen entsprechend mobil zu sein, unabhängig vom eigenen Pkw. Dafür muss das Nahverkehrsangebot in den Städten und auf dem Land ausgebaut und intelligent vernetzt sowie mit intelligenten On-Demand-Systemen wie beispielsweise Rufbussen ergänzt werden. Es braucht flächendeckend barrierefreie Zugänge zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln und die Wege zu ÖPNV und Nahversorgung sollen mit genügend Möglichkeiten zum Ausruhen und „Kräftesammeln“ ausgestattet werden.

 

Das Wahlprogramm zum Nachlesen 

Vorwort: Eine Einladung

Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen

Kapitel 2: In die Zukunft wirtschaften

Kapitel 3: Solidarität sichern

Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen

Kapitel 5: Zusammen leben

Kapitel 6: International zusammenarbeiten

Nachwort: Regieren auf Augenhöhe mit der Zukunft