Stadt fördert private PV-Anlagen – Los geht’s ab 1. Juni 2024

Die Stadt Wetzlar möchte die Stromwende vor Ort voranbringen und fördert Wetzlarer Bürger*innen bei der Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen. Im Haushalt sind insgesamt 70.000 Euro dafür vorgesehen. Je nach Anspruch sind zwischen 150 bis 1.500 Euro Förderung möglich. Mit der Förderung sollen sowohl Eigentümer*innen als auch Mieter*innen und Sozialleistungsempfänger*innen unterstützt werden. Es ist damit eines der fortschrittlichsten PV-Förderprogramme in ganz Hessen.

Bei der Stromwende will man weg von fossilen Energieträgern (wie Kohle, Gas und Heizöl) und hin zu Erneuerbaren Energien (wie Sonnen- und Windenergie).

In Wetzlar gibt es unglaublich viele Dächer und freie Flächen, auf denen Photovoltaik-Anlagen gebaut werden könnten.

Mit dem Ausbau von Photovoltaik-Anlage, im gesamten Stadtgebiet, sollen viele Treibhausgase reduziert werden. Außerdem wird die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern vorangetrieben.

Die Stadt weiß, dass sich einige Haushalte keine PV-Anlagen leisten können und will diese bei der Anschaffung unterstützen. Gerade finanzschwache Haushalte profitieren von der Förderung. Sie haben meist alte Geräte, die viel Strom verbrauchen und können sich keine energieeffizienteren Geräte leisten.

PV-Anlagen haben für Privathaushalte und Unternehmen große Vorteile: Sie senken Stromkosten, helfen bei der Stromwende und machen Bürger*inne widerstandsfähiger gegenüber Krisen, z. B. Energieknappheit und steigenden Stromkosten.

 

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Du hast Interesse und willst wissen, was Du dafür tun musst? Das erklären wir Dir hier:

Wer darf die Förderung beantragen?

1) Privatpersonen, Wohnungseigentümer-Gemeinschaften und Vereine an ihrem Wohneigentum (Haus, Wohnung, Vereinsheim)
2) Mieter*innen (im Einvernehmen der Vermieter*innen) kriegen einen Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen. Mieter*innen, die Sozialleistungen erhalten, bekommen einen höheren Zuschuss für Mikro-Photovoltaikanlagen.
3) Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte

Was darf man sich damit anschaffen?

1) Installation oder Erweiterung einer Aufdach-, Indach- oder Fassaden-Photovoltaik-Anlage.
2) Die Einrichtung/Installation eines Stromspeichers, um den erzeugten Strom der PV-Anlage zu speichern. Bedingung für die Förderung: Man bekommt die Förderung für den Speicher nur, wenn man sich eine PV-Anlage neu bauen oder die bestehende Anlage erweitern lässt. Für den Stromspeicher alleine, bekommt man keine Förderung!
3) Die Neuinstallation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaik-Anlage, die eine Leistung ab 300 Watt erzeugt. Man nennt sie auch „Balkon-Modul“, „Plug-In-PV“ oder „Stecker-Modul“.
4) Sonder-Fall: Für bestehende Ü20 Photovoltaik-Anlagen, die für den eigenen Verbrauch gebaut wurden, erhält man eine Förderung. Ü20 PV sind Anlagen, für die die 20-jährige Förderdauer nach dem EEG ausgelaufen ist.
5) Alle Maßnahmen sind miteinander kombinierbar förderfähig.

Wie viel Geld kriege ich an Zuschuss?

Die Höhe wird wie folgt berechnet:
a) Es richtet danach, wie viel die PV an kWp (=Kilowatt Peak) leistet. Pro Leistung erhält man 150 Euro.
b) Wurden die PV-Module während der Produktion mit Hilfe von Erneuerbaren Energien hergestellt, bekommt man pro Leistung noch mal 25 Euro zusätzlich.
c) Stromspeicher erhalten nur einen Zuschuss, wenn sie mit einer PV-Anlage installiert werden:
a. 500 Euro für einen herkömmlichen Stromspeicher (Lithium, Blei)
b. 1.500 Euro bei einem innovativen und nachhaltigen Speichermedium (z. B. Salzwasser, Redox Flow, Wasserstoff).
d) Der Zuschuss für eine Mikro-Photovoltaikanlagen beträgt 150 Euro.
e) Sozialleistungs-Empfänger*innen erhalten für ein Mirko-Photovoltaik-Anlage 80% der Anschaffungskosten; aber insgesamt nur bis 500 Euro. Das heißt bei Kosten von 300 Euro für ein Modul, erhält der/die Antragstelllende 240 Euro zurück. Bei drei Anlagen zu je 300 Euro, insgesamt 900 Euro, sind es aber nicht mehr als 500 Euro.
f) Das Geld wird auf das im Formular angegebene Konto überwiesen.

Was musst Du jetzt konkret machen?

– Du kannst den Antrag per Post, online oder über die E-Mail-Adresse (klima@wetzlar.de) bei der Stadt einreichen.
– Der Magistrat prüft die eingegangenen Anträge.
– Du musst Deinen Antrag spätestens 1 Jahr nach Installation Deiner PV-Anlage bei der Stadt einreichen. Danach bekommst Du keinen Zuschuss mehr! Es gilt das Datum der Abschlussrechnung bzw. für die steckerfertige Mikro-Photovoltaik-Anlage der Kaufbeleg.
– Diese Unterlagen musst du mitsenden:
o Das ausgefüllte Fördermittel-Formular bzw. der Online-Antrags-Prozess
o Die Rechnungen des Fachbetriebs (enthalten darin sollten die Typenkennzeichen, die Leistungskennzeichen, der Hersteller, das Modell der Anlage, eventuell das Produkt-Blatt der PV-Anlage oder des Speichermediums).
o Wenn Du Deine Mikro-Photovoltaik-Anlage selber installierst, dann sende die Rechnung der Materialkosten zu.
o Wenn Du zusätzlich zu Deiner PV auch noch einen Speicher hast einbauen lassen, dann sende die Rechnung ebenfalls mit. In der Rechnung steht, welchen Typ Stromspeicher Du verwendest.
o Wenn Du zur Miete wohnst, dann füge die Vollmacht der Vermieter*innen bei.
o Wenn Du Sozialleistungsempfänger*in bist, dann füge, um die 80% Förderung zu bekommst, drei Leistungsbescheide bei.
o Die Rechnung des Fachbetriebs von der Umrüstung deiner Ü20 Photovoltaik-Anlage, Anlagencheck, und Umrüstungskosten.
o Die Registrierungsbestätigung der PV-Anlage im Markstammdaten-Register der Bundesnetzagentur.
o Deine Registrierungsbestätigung oder Anmeldebestätigung beim Netzbetreiber.
o Den Ort, wo Deine Anlagen installiert wurden. Dazu kannst du z. B. einen Auszug aus dem „Liegenschaftskataster“ mitsenden.
o Mindestens zwei aussagekräftige Fotos der angebrachten und an das Netz angeschlossenen PVs bzw. des Speichers (Bild-Auflösung 300 dpi).
o Falls Du auch andere Fördergelder für Deine PV-Anlagen beantrag hattest, sende diese ebenfalls mit.
– Wenn Du das alles eingereicht hast, erhältst Du entweder einen Förderbescheid oder eine Ablehnung.
– Wenn Du Sozialleistungsempfänger*in bist, kannst Du Dir vor der Anschaffung Deiner PV-Anlage Fördermittel reservieren lassen. Dazu sendest Du eine E-Mail an klima@wetzlar.de und bekundest Dein Interesse. Der Magistrat der Stadt sendet Dir dann eine Reservierungsnummer zu. Die Reservierung stellt sicher, dass auf jeden Fall genug Geld für Dein Projekt da ist. Die Reservierung gilt nur für sechs Monate, also leg am besten sofort los. Denn nach 6 Monaten verfällt deine Reservierung!

 

Mehr Informationen

240506_Richtlinie für die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Stadt Wetzlar (PDF)

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